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Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften beschlossen

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.5.2013 (17/13870) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/14195) angenommen.

Damit werden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen entsprechend dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet (Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.6.2013).

Hintergrund

Mit Beschluss vom 7.5.2013 (Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07) hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichgestellt werden müssen. Das gilt insbesondere auch für die Anwendung des Ehegattensplittings.

Rückwirkend zum 1.8.2001 – an diesem Tag war das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten – müssten die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes angepasst werden, so die Richter, die die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern für verfassungswidrig halten.

Quelle: steuertipps.de

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