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Verlängerung der Abgabefrist für elektronische Steuererklärungen

© beermedia.de - Fotolia.comEigentlich müssten alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2017 ohne die Unterstützung durch einen Steuerberater selbst erstellen, diese bis spätestens zum Ende des Monats beim Finanzamt eingereicht haben. In einigen Bundesländern aber lassen die Finanzämter den Steuerpflichtigen zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Für diese Fristverlängerung müssen die Steuerpflichtigen aber eine Bedingung erfüllen.

Steuererklärung muss elektronisch authentifiziert übermittelt werden

In den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen (NRW), Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen können die Bürger in den Genuss einer Verlängerung der Abgabefrist für die Steuerklärung um zwei Monate kommen, ohne dass dafür extra ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden muss. Somit hätten die Steuerpflichtigen dann bis zum 31. Juli 2018 Zeit, um ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Voraussetzung für eine Verlängerung der Abgabefrist ist aber, dass die Steuererklärung elektronisch authentifiziert an das Finanzamt übermittelt wird. Dafür müssen sich die Steuerpflichtigen bis spätestens zum 31. Mai 2018 auf www.elster.de registriert haben. Die Registrierung ist kostenlos.

Die Möglichkeit einer Abgabe der Steuererklärung in Papierform besteht auch weiterhin, sofern keine Gewinneinkünfte vorhanden sind. In diesem Fall muss die Steuererklärung dem Finanzamt aber bis spätestens zum 31. Mai 2018 vorliegen, bzw. bis zum 1. Juni 2018, falls Fronleichnam im jeweiligen Bundesland als gesetzlicher Feiertag gilt. Nur die Finanzämter in Rheinland-Pfalz zeigen sich kulanter und gewähren auch den Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung in Papierform abgeben, eine zweimonatige Fristverlängerung.

Beratenen Steuerpflichtigen wird mehr Zeit eingeräumt

Für alle Steuerpflichtigen, die sich bei der Erstellung ihrer Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, ändert sich in diesem Jahr noch nichts an den Abgabefristen für die Steuerklärung. Sie haben wie gewohnt bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Eine Ausnahme gilt nur im Bundesland Hessen. Hier bekommen beratene Steuerpflichtige automatisch eine verlängerte Frist bis zum 28. Februar 2019 für die Abgabe ihrer Steuererklärung eingeräumt, ohne dass dafür ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden muss.

Verlängerte Abgabefristen ab nächstem Jahr in allen Bundesländern

Bereits im Vorjahr hatten sich einige Bundesländer dazu entschlossen, ihren Bürgern mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung einzuräumen. Ab dem nächsten Jahr werden diese Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern aber endgültig der Vergangenheit angehören. Dann gilt die zweimonatige Verlängerung der Abgabefrist deutschlandweit für alle Bundesländer. Grund dafür ist das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Dieses Gesetz sieht eine generelle Verlängerung der Abgabefrist um zwei Monate für alle Steuerpflichtigen vor. Das bedeutet, Steuerpflichtige, die ohne die Hilfe eines Steuerberater ihre Steuererklärung erstellen, müssen die Steuererklärung 2018 spätestens bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt abgegeben haben, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt wird. Wer sich bei der Steuererklärung 2018 professionell beraten lässt, profitiert ebenfalls von der Gesetzesänderung und bekommt auch zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung eingeräumt. Somit gilt dann der 28. Februar 2020 als letztmöglicher Abgabetermin.

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