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Bund der Steuerzahler fordert niedrigere Zinsen beim Finanzamt

© grafikplusfotoSparer, die ihr Geld auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto anlegen, müssen sich aufgrund der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank derzeit mit einer sehr niedrigen Verzinsung begnügen. Nur am Finanzamt scheint die momentane Zinsentwicklung spurlos vorbeigegangen zu sein. Denn das Finanzamt verlangt bei Steuernachzahlungen immer noch Zinsen, die weit über dem aktuellen Marktzins liegen. Deshalb wurde jetzt von Seite des Bundes der Steuerzahler die Forderung laut, dass auch die Zinsen beim Finanzamt deutlich gesenkt werden müssen, um der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung zu tragen.

Finanzamt berechnet bei Steuernachzahlungen 0,5 Prozent Zinsen pro Monat

Bei Steuernachzahlungen werden die Steuerpflichtigen vom Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten. Der Fiskus berechnet dann pro Monat 0,5 Prozent Zinsen. Das entspricht aufs Jahr hochgerechnet einem Zinssatz von sechs Prozent. Damit liegt man ganz deutlich oberhalb des aktuellen Marktzinsniveaus. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb auf die anhaltende Niedrigzinsphase zu reagieren, und den Zinssatz auf drei Prozent pro Jahr zu halbieren. In der Vergangenheit zeigte sich der Fiskus in puncto Zinsanpassungen aber alles andere als flexibel. Der derzeitige Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr gilt nämlich bereits seit mehr als 50 Jahren.

Zinsen bei Steuernachforderungen sind eine lukrative Einnahmequelle für den Staat

Zudem sind die hohen Zinsen bei Steuernachforderungen für den Staat auch ein lukratives Geschäft. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat der Fiskus in den Jahren 2014 und 2015 rund 1,92 Milliarden Euro Zinseinnahmen einstreichen können. In Zweifelsfall will der Bund der Steuerzahler daher auch prüfen, ob auf juristischem Wege gegen diesen Missstand vorgegangen werden kann. Der Bundesfinanzhof hatte bei einem Urteil aus dem Jahr 2014 (BFH, Urteil vom 1. Juli 2014, Az. IX R 31/13) bereits Zweifel an dem hohen Zinssatz der Finanzämter geäußert.

Hohe Zinsen auch bei Steuererstattungen

Doch nicht bei nur Steuernachzahlungen, sondern auch bei Steuererstattungen liegt der Zinssatz bei sechs Prozent im Jahr. In Anbetracht der derzeit so niedrigen Anlagezinsen könnte der ein oder andere Steuerpflichtige jetzt auf die Idee kommen, den Fiskus als Geldanlage zu nutzen. Zinsen fallen aber erst ab dem 15. Monat nach dem Steuerjahr an, das bedeutet, für Steuerjahr 2015 würden somit erst ab dem 1. April 2017 Zinsen fällig. In den meisten Fällen gelingt es den Finanzämtern, die eingereichten Steuererklärungen innerhalb der 15-Monats-Frist abzuarbeiten. Wer die Abgabe seiner Steuererklärung bewusst hinausgezögert, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verhängt, der den Zinsvorteil bei einer Steuererstattung wieder zunichtemacht. Außerdem gilt es zu beachten, dass die vom Finanzamt erhaltenen Erstattungszinsen ebenfalls wieder steuerpflichtig sind. Der Steuerpflichtige muss die vom Finanzamt erhaltenen Zinsen im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachversteuern, weil der Fiskus von sich aus anders als die Banken keine Abgeltungsteuer einbehält.

Bildnachweis: © grafikplusfoto

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