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Sozialversicherung: (vorläufige) Rechengrößen für 2015

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 beschlossen, die aber noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Das sind die geplaneten Rechengrößen der Sozialversicherung 2015:

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung

6.050,00 €

72.600,00 €

5.200,00 €

62.400,00 €

Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung

7.450,00 €

89.400,00 €

6.350,00 €

76.200,00 €

Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung

6.050,00 €

72.600,00 €

5.200,00 €

62.400,00 €

Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung

4.575,00 €

54.900,00 €

4.575,00 €

54.900,00 €

Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung

4.125,00 €

49.500,00 €

4.125,00 €

49.500,00 €

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

2.835,00 €

34.020,00 €*

2.415,00 €

28.980,00 €

vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung

34.999,00 €

*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Hintergrund:

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2013) turnusgemäß angepasst.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2015 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2013 betrug im Bundesgebiet 2,03 Prozent, in den alten Bundesländern 1,99 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,19 Prozent. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Ein-Euro-Jobs) abgestellt.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 15.10.2014)

Quelle: steuertipps.de

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