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Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern: Statistik für 2013

Das Bundesministerium der Finanzen hat Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2013 zusammengestellt.

Unerledigte Einsprüche am 1.1.2013

4.024.325

Eingegangene Einsprüche

4.231.429

Erledigte Ansprüche

4.230.080

davon erledigt durch

Rücknahme des Einspruchs: 956.356

Abhilfe: 2.717.941

Einspruchsentscheidung (ohne Teil-Einspruchsentscheidungen): 455.199

Teil-Einspruchsentscheidung: 100.584

Saldo aus Übernahmen, Abgaben, Storni und sonstigen Bestandskorrekturen

-118.024

Unerledigte Einsprüche am 31.12.2013

3.907.650

Das entspricht einer Veränderung gegenüber dem Vorjahr von -2,9 %.

Zahlreiche ausgesetzte oder ruhende Verfahren

Der Endbestand von 3.907.650 unerledigten Einsprüchen enthält 2.346.299 Verfahren, die nach § 363 AO ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden können.

Was sind Abhilfen?

Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden. Zudem kann Einsprüchen, die im Hinblick auf anhängige Musterverfahren eingelegt wurden, durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Aus einer Abhilfe kann also nicht automatisch geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.

Anteil der angefochtenen Bescheide ist nicht bekannt

Eine Aussage zum Anteil der angefochtenen Verwaltungsakte kann das Bundesfinanzministerium nach eigener Aussage nicht treffen: Hierfür müsste die Zahl der jährlich erlassenen Verwaltungsakte bekannt sein. Daten hierzu liegen dem BMF nicht vor, zumal mit dem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden können, sondern auch sonstige von den Finanzbehörden erlassene Verwaltungsakte, wie z.B. die Anordnung einer Außenprüfung, die Ablehnung einer Stundung oder eines Steuererlasses.

(aus: Bundesfinanzministerium, Information vom 17.10.2014, 2014/0927678)

Quelle: steuertipps.de

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