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Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug für Dachdämmung

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage darf Vorsteuer geltend machen aus den Kosten für die Anbringung einer tritt- und druckfesten Dämmung auf dem Dach, auf dem die Anlage angebracht worden ist.

Auf dem Dach eines Pfarrheims wurde eine Photovoltaikanlage betrieben und steuerpflichtige Umsätze erzielt. Das Dach wurde mit einer druckfesten Wärmedämmung versehen, um zu verhindern, dass sich die Dachbahnen bei den Montagearbeiten für die Photovoltaikanlage durchschüsseln und es zu Schäden oder Folgeschäden kommt. Die Mehrkosten hierfür betrugen gegenüber den Kosten für die ursprünglich vorgesehene Dämmung rund 10.766 € zuzüglich rund 2.045 € Umsatzsteuer. Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2009 machten die Betreiber der Photovoltaikanlage abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von 2.045 € aus dieser Rechnung geltend. Davon berücksichtigte diesen Betrag nicht, wogegen sich die Betreiber vor dem Finanzgericht München erfolgreich wehrten.

Die Betreiberin, erklärten die Richter, sei hier als Unternehmer tätig geworden und deshalb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen. Die streitgegenständlichen Leistungen seien für das Unternehmen (Betrieb der Photovoltaikanlage) ausgeführt worden, der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen Eingangs- und zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen liege daher vor.

Die Betreiberin habe auch nachvollziehbar dargelegt, dass die Anbringung der druckfesten Dämmung auf dem Dach für die Installation und zum ordnungsgemäßen Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlich gewesen sei und sie die zusätzlichen Ausgaben hierfür nicht getätigt hätte, wenn sie keine Photovoltaikanlage angebracht hätte.

Fazit: Die Mehrkosten für die druckfeste Dämmung entstanden zum Zweck der Ausübung einer steuerpflichtigen Tätigkeit (hier: Betrieb der Photovoltaikanlage). Die Vorsteuer aus diesen Kosten musste daher anerkannt werden (FG München vom 30.7.2013, 2 K 3966/10 ).

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Quelle: steuertipps.de

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