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Gemeinsamer eBay-Account: Wer muss Umsatzsteuer abführen?

Umsatzsteuerpflichtige Versteigerungen über eBay, die von mehreren Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Nickname ausgeführt werden, sind allein von demjenigen zu versteuern, der gegenüber eBay als Inhaber des Nutzerkontos aufgetreten ist. Das sagt das FG Baden-Württemberg.

Im entschiedenen Fall hatte ein Ehemann ein Nutzerkonto bei eBay angelegt, das von seiner Frau mitbenutzt wurde. Über das Konto waren innerhalb von dreieinhalb Jahren über 1.200 Verkäufe verschiedenster Gebrauchsgegenstände abgewickelt worden, die teils dem einen, teils dem anderen Ehegatten und teils beiden Eheleuten gemeinsam gehörten. Das Finanzamt hatte diese Verkäufe als umsatzsteuerpflichtig angesehen und als Steuerschuldner beide Eheleute gemeinschaftlich herangezogen.

Das FG Baden-Württemberg sah dagegen nur den Ehemann in der (Umsatzsteuer-)Pflicht: Der leistende Unternehmer sei nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen des Zivilrechts nach dem sog. objektiven Empfängerhorizont des Meistbietenden zu bestimmen, erklärten die Richter. Bei der Verwendung eines Pseudonyms (also des Nickname) sei das derjenige, der sich diesen Nutzernamen von eBay bei der Kontoeröffnung hat zuteilen lassen (FG Baden-Württemberg vom 19.12.2013, 1 K 1939/12 ).

Quelle: steuertipps.de

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