Änderungen bei Beamten
Mit dem BMF-Schreiben vom 19.8.13 hat die Finanzverwaltung ab dem Steuerjahr 2013 den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen für Ehepartner beihilfeberechtigter Beamter auf 1.900,00 € gesenkt.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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