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Großer Musterfall zur Anlage EÜR 2013

Das Ausfüllen des Vordrucks Anlage EÜR wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Wir haben für Sie daher einen Musterfall ausgearbeitet.

Direkt zum Produkt: Musterfall zum Ausfüllen der Anlage EÜR 2013

Die unternehmerische Freiheit stößt bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an ihre Grenzen. Denn die Finanzverwaltung hat vor Jahren schon den Vordruck Anlage EÜR eingeführt, auf dem Selbstständige ihren Gewinn oder Verlust zu ermitteln haben und der Bestandteil der Jahressteuererklärung ist. Der über die Anlage EÜR festgestellte Gewinn oder Verlust ist in den Vordruck Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) oder »Anlage G« (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) zu übertragen.

Elektronische Abgabe ist Pflicht

Seit 2011 müssen Selbstständige ihre Einkommensteuererklärung samt der Anlage EÜR grundsätzlich elektronisch beim Finanzamt einreichen, wenn kein Härtefallantrag gestellt wird. Der Versand kann zum Beispiel mit dem Programm Elster der Finanzverwaltung erfolgen. Aber auch mithilfe der Software

SteuerSparErklärung 2014

können Sie komfortabel die Anlage EÜR ausfüllen und anschließend elektronisch verschicken.

Wann ist ein Anlageverzeichnis erforderlich?

Befindet sich in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das Sie nach dem 5.5.2006 angeschafft haben, müssen Sie zusammen mit der Anlage EÜR ein Anlageverzeichnis abgeben. Für das Verzeichnis können Sie den Vordruck Anlage AVEÜR 2013 nutzen. Und haben Sie in der Anlage EÜR beschränkt abziehbare Schuldzinsen von über 2.050 € erfasst, müssen Sie auch noch die Anlage SZE abgeben, in der es um die Berechnung der steuerlich nicht abziehbaren Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen geht.

Mehrere Betriebe – mehrere Anlagen!

Sollten Sie mehrere Betriebe haben, so müssen Sie für jeden Betrieb eine eigene Anlage EÜR ausfüllen. Die Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit wird in die Zeile 5 des Formulars eingetragen. Im Feld 105 ist durch eine Ziffer die betreffende Einkunftsart sowie der Steuerpflichtige (Sie oder Ihr Ehegatte) zu bezeichnen.

Sanktionen bei Nicht-Abgabe

Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR nicht nach, kann das Finanzamt Ihnen mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von maximal 25.000 € drohen. Spätestens dann sollten Sie den Vordruck abgeben, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Der BFH hat bestätigt, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Anlage EÜR rechtens ist und die Finanzämter die Abgabepflicht mittels Sanktionen durchsetzen dürfen.

Wer muss keine Anlage EÜR abgeben?

Von der Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR sind Selbstständige befreit, die mit ihrem Betrieb im Jahr 2013 Einnahmen von unter 17.500 € erzielt haben. Auch wenn die selbstständige Tätigkeit im Laufe des Jahres aufgenommen oder beendet wird, kommt es zu keiner zeitanteiligen Kürzung der Jahresumsatzgrenze. Wer die Umsatzgrenze einhält, darf die EÜR weiterhin formlos erstellen und braucht sie auch nicht elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Achtung: Die Einnahmengrenze von 17.500 € hat nichts mit der Kleinunternehmer-Grenze des Umsatzsteuergesetzes zu tun, die ebenfalls bei 17.500 € liegt, sich jedoch auf den Vorjahresumsatz bezieht.

Quelle: steuertipps.de

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