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Sozialabgaben: Neue Werte für 2014

Auf Arbeitnehmer kommen 2014 deutlich höhere Sozialabgaben zu: Abhängig vom Einkommen müssen sie mit zusätzlichen Belastungen von bis zu 251 € im Jahr rechnen. Da die Unternehmen als Arbeitgeber etwa die Hälfte der Beiträge zahlen, drohen auch ihnen für jeden Beschäftigten ähnlich hohe Kosten.

Die Höhe, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, ist durch die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen begrenzt. Diese Obergrenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jedes Jahr neu berechnet. Steigen die Einkommen, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen, was auch im kommenden Jahr passieren soll. Die Verabschiedung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 gilt als sicher und wird folgende Werte bringen:

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt 2014 auf 5.950 €/Monat (2013: 5.800 €/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.000 €/Monat (2013: 4.900 €/Monat).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze (West) 2014 bei 7.300 €/Monat, die Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.150 €/Monat.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf 34.857 €/Jahr festgesetzt.

Versicherungspflichtgrenze angehoben

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 53.550 € jährlich (2013: 52.200 €). Der Betrag gilt bundeseinheitlich. Versicherungspflichtgrenze bedeutet: Wer mehr verdient, kann sich – wenn er möchte – bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren, beträgt die für das Jahr 201448.600 € (2013: 47.250 €). Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.600 €/Jahr bzw. 4.050 €/Monat).

Neue Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bezugsgröße die Grundlage der Beitragsberechnung. Sie beträgt für das Jahr 20142.765 € in den alten Bundesländern (2013: 2.695 €/Monat) und 2.345 € (2013: 2.275 €/Monat) in den neuen Bundesländern.

Quelle: steuertipps.de

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