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Ab 1.9.2013 zwingendes Zertifikat für Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Bereits seit dem 1.1.2013 ist für die elektronische Übertragung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwingend eine Authentifizierung vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung hatte jedoch eine großzügige Übergangsregelung beschlossen, wonach Anmeldungen bis zum 31.8.2013 noch ohne Zertifikat versendet werden dürfen.

Nach Ablauf der Übergangsfrist sind Übermittlungen ohne vorherige Registrierung über das ELSTER-Portal nicht mehr zulässig.

Gehören Sie vielleicht auch zu den vielen Selbstständigen, die dieser neuen Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind? Dann sollten Sie so langsam in die Gänge kommen und Ihren Antrag stellen. Denn gegen Ende der Frist kommt es garantiert zu Engpässen. Sollte dann Ihre Voranmeldung im September wegen fehlendem Zertifikat vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet werden, droht Ihnen ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 10 % der angemeldeten Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.

Quelle: steuertipps.de

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