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19.000.000.000 € für den Fiskus: Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2012

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen, die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, zu Mehrsteuern und Zinsen von rund 19 Mrd. Euro geführt. Das teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Dabei entfielen auf

Großbetriebe: 14,644 Mrd. Euro

Mittelbetriebe: 1,269 Mrd. Euro

Kleinbetriebe: 832 Mio. Euro

Kleinstbetriebe: 1,038 Mrd. Euro.

Die Differenz zum Gesamtergebnis stammt – neben evtl. Rundungsdifferenzen – aus der Prüfung von Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstigen Steuerpflichtigen. Das Ergebnis aus diesen Prüfungen beträgt rd. 1,210 Mrd. Euro.

Erfasst wurden Ergebnisse von Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenordnungen sowie bei Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstigen Steuerpflichtigen.

Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Aufzeichnungen nicht enthalten.

Sind das alles Steuerhinterzieher?

Nein – Rückschlüsse auf das Ausmaß strafrechtlich relevanter Steuerhinterziehungen können aus den Mehrergebnissen nicht gezogen werden, betont das BMF.

Anzahl der Prüfungen und Prüfungsturnus

Im Jahr 2012 schlossen 13.271 Betriebsprüfer insgesamt 195.691 Prüfungen ab, 101.782 davon bei Klein- und Kleinstbetrieben. Für diese wird leider kein Prüfungsturnus ermittelt – anders bei den Groß- und Mittelbetrieben:

Großbetriebe erwischt es im Durchschnitt alle 4,6 Jahre. 2012 wurden hier 41.365 Prüfungen abgeschlossen.

Mittelbetriebe müssen im Schnitt nur alle 15,2 Jahre mit einer Betriebsprüfung rechnen. 2012 wurden hier 52.544 Prüfungen abgeschlossen.

Auslöser für eine Betriebsprüfung

Viele Betriebsprüfungen sind reine Routinemaßnahmen der Finanzverwaltung. Die Auswahl der zu prüfenden Betriebe wird manchmal sogar dem Zufall überlassen. Ein solches Vorgehen des Finanzamtes ist rechtlich nicht zu beanstanden

Die meisten Betriebsprüfungen bei Klein- und Kleinstbetrieben werden jedoch durch das Verhalten des Unternehmers gegenüber dem Finanzamt ausgelöst. Zum Beispiel wecken ungewöhnliche Steuergestaltungen Interesse. Aber auch auffallend hohe Ausgaben oder Verluste machen neugierig. Früher oder später entsteht bei einem Finanzbeamten der Eindruck, dass Steuervorteile möglicherweise zu Unrecht eingeräumt werden. Eine Prüfungsanordnung ist dann meist nur eine Frage der Zeit.

Überlegen Sie sich gut, wie weit Sie die Geduld des Finanzamtes mit Ihren steuerlichen Schachzügen strapazieren. Überspannen Sie den Bogen besser nicht. Denken Sie stets daran, dass Betriebsprüfungen nicht nur viel Zeit, sondern meist auch eine gehörige Portion Nerven kosten. Manchmal ist es sinnvoll, auf ein paar Euro Steuerersparnis zu verzichten und dadurch unauffällig in der Masse der Unternehmer mitzuschwimmen. Am Ende ist etwas weniger manchmal mehr.

Insbesondere in den folgenden Fällen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung sprunghaft:

Das Finanzamt hatte schon oft Probleme mit Ihrer Steuererklärung, weil Ihre Angaben unvollständig oder fehlerhaft waren.

Sie erzielen bereits jahrelang Verluste, die Sie mit anderen positiven Einkünften verrechnen.

Ihr Gewinn schwankt erheblich über die Jahre, Ihr Umsatz dagegen nicht.

Umsatz und Gewinn weichen deutlich von den amtlichen Richtsätzen (= Branchen-Durchschnittssätze) ab.

Ihr Betrieb hat erhebliches Anlagevermögen und Sie erklären die Betriebsaufgabe.

Auch bei Betriebsprüfungen gilt: keine Regel ohne Ausnahmen. Im Einzelfall kann es schon kurz nach Betriebseröffnung zu einer Betriebsprüfung kommen oder bereits wenige Jahre nach einer Betriebsprüfung zu einer weiteren. Selbst wenn das vom Betroffenen als ungerecht empfunden wird, ist das Vorgehen des Finanzamtes in den meisten Fällen zulässig. Der Ermessensspielraum bei der Durchführung von Betriebsprüfungen ist sehr groß.

Quelle: steuertipps.de

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