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BFH hält Freigrenze von 110 € beim Betriebsausflug noch für akzeptabel

Die BFH-Richter appellieren an den Gesetzgeber, die seit vielen Jahren unveränderte Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu erhöhen.

Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie pro Arbeitnehmer den Betrag von 110 € nicht übersteigen. Sind die Kosten höher, so wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Diese Freigrenze ist seit 2002 nicht mehr erhöht worden. Viele Arbeitgeber hofften auf den BFH, der in einem anhängigen Verfahren überprüfen sollte, ob der Betrag noch angemessen oder ob er an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen ist. Der Kläger hatte 175 € je Teilnehmer aufgewendet und sollte deshalb Lohnsteuer nachzahlen.

Diese Hoffnung hat sich leider zerschlagen. Die BFH-Richter halten die Freigrenze von 110 € zumindest für das Streitjahr 2007 noch für angemessen (BFH-Urteil vom 12.12.2012, VI R 79/10 ). Sie machten deutlich, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die Freigrenze ständig an die Geldentwertung anzupassen. Doch einen Wink mit dem Zaunpfahl konnten sie sich in ihrer Pressemitteilung zum Urteil nicht verkneifen. Hier heißt es: Der BFH fordert die Finanzverwaltung auf, alsbald den Höchstbetrag auf der Grundlage von Erfahrungswissen neu zu bemessen. Da sind wir doch gespannt, wann und wie das Bundesfinanzministerium dieser Aufforderung nachkommt.

Quelle: steuertipps.de

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