Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

BCI-Geschädigte: Scheingewinne müssen vorerst nicht versteuert werden

Ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, ist in der Rechtsprechung umstritten. Daher dürfen entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden, entschied das FG Köln.

Scheingewinne aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssten daher vorläufig nicht versteuert werden, erklärten die Richter.

Schneeballsystem: Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen?

In dem vom FG Köln entschiedenen Fall ging es um ein Ehepaar, das sich mit 50.000 € an der BCI beteiligt hatte. Es wehrte sich gegen die Verssteuerung von angeblich gutgeschriebenen Erträgen, die das Ehepaar nie erhalten haben will. Auch die Einlage sei ihnen im Wesentlichen nicht zurückgezahlt worden, erklärten die Eheleute.

Da vermutet wird, dass es sich bei der BCI um ein Schneeballsystem handelt, stützte sich das Finanzamt bei seiner Forderung nach einer Versteuerung der Erträge auf die Rechtsprechung des BFH. Dieser hat entschieden, dass auch bei einem Schneeballsystem Gutschriften über wiederangelegte Renditen bis zu dem Zeitpunkt zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, an dem das Schneeballsystem zusammenbricht.

Diese Meinung ist allerdings bei den Finanzgerichten umstritten:

Das FG Saarland hat entschieden, dass ein Anlagebetrüger kein leistungswilliger und leistungsfähiger Schuldner sei und daher eine Besteuerung der Scheingewinne abgelehnt (Az. 1 K 2327/03).

Der 13. Senat des FG Köln hat sich in einem BCI-Fall der Auffassung des BFH angeschlossen und vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt (Az. 13 V 3763/12).

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Parallelfall unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Finanzgerichts Saarland die angefochtenen Bescheide von der Vollziehung ausgesetzt (Az. 7 V 235/13 A(E)).

Der 10. Senat des FG Köln hat jetzt wegen dieser unklaren Rechtslage vorläufigen Rechtsschutz gewährt und die Steuerbescheide von der Vollziehung ausgesetzt. Er hat aber zur Klärung der Rechtslage und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Beschwerde zum BFH zugelassen (FG Köln vom 10.4.2013, 10 V 216/13 ).

Hintergrund: Die Business Capital Investors Corporation (BCI)

Die BCI ist eine amerikanische Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung des eigenen Vermögens ist. Ihre Anteile wurden über ein Beratersystem vor allem in Deutschland vertrieben. Tausende von Anlegern sollen insgesamt 100 Millionen Euro investiert haben. Angelockt wurden sie dabei mit Renditen von 15,5 %. Diese Erträge sollten erzielt werden, indem das eingesammelte Geld Banken zur Verfügung gestellt wird.

Die ermittelnden Behörden konnten jedoch keine renditeträchtige Geschäftstätigkeit der BCI feststellen und gehen davon aus, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt und die vermeintlichen Erträge aus neuangeworbenen Einlagen gezahlt wurden.

Quelle: steuertipps.de

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise