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EXIST-Gründerstipendium ist nicht steuerfrei

Ein Existenzgründer, der ein Stipendium erhält, das seine unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten und begleiten soll, muss die erhaltenen Mittel als Betriebseinnahme versteuern.

Ein Diplom-Informatiker erhielt über seine Hochschule ein EXIST-Gründerstipendium in Höhe von monatlich 2.000 €, insgesamt 24.000 €. Mit diesem Stipendium werden innovative wissensbasierte Existenzgründungen aus Hochschulen durch Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Europäischen Sozialfonds gefördert. Der inzwischen selbstständige Informatiker ging in seiner Steuererklärung davon aus, dass das Stipendium nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei war. Das Finanzamt dagegen beurteilte das Stipendium als steuerpflichtiges Einkommen.

Die Klage des Existenzgründers blieb erfolglos. Denn ein Stipendium ist nur dann steuerfrei, wenn es zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Ausbildung gewährt wird. Hier aber war Zweck des Stipendiums, eine Existenzgründung durch Erstellen eines tragfähigen Businessplans vorzubereiten und zu begleiten sowie mit der Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen zur unternehmerischen Selbstständigkeit hinzuführen (BFH-Urteil vom 1.10.2012, III B 128/11 ).

Quelle: steuertipps.de

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