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Deutschland und Luxemburg unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen

Der deutsche Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat gemeinsam mit dem luxemburgischen Finanzminister Luc Frieden am 23. April 2012 in Berlin ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet.

Dabei handelt es sich um eine umfassende Überarbeitung des bereits bestehenden Abkommens. Das aktualisierte Doppelbesteuerungsabkommen basiert in Struktur und Inhalt auf dem Musterabkommen der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) sowie den luxemburgischen und deutschen Grundsätzen zur DBA-Politik. Das Bundesministerium der Finanzen bezeichnet den Abschluss eines modernen Doppelbesteuerungsabkommens, dass eine doppelte Besteuerung in den beiden Ländern vermeidet, als gelungen.

Ein großes Hindernis für Handel und Investitionen sind die Doppelbesteuerungen, das neue Doppelbesteuerungsabkommen soll daher dabei helfen die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und zu fördern. Eine der wichtigen Neuerungen ist die Senkung der Quellensteuersätze bei den Dividenden. An dem Nullsatz für die Zinsen und dem Quellensteuersatz in Höhe von fünf Prozent bei den Lizenzgebühren wird weiterhin festgehalten. Nun enthält das Abkommen auch eine Regelung zur Besteuerung von Ruhegehälter aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat zugeordnet werden. Dies soll Rechtsklarheit für viele Rentner schaffen.

Eine Besteuerung auch in grenzüberschreitenden Fällen soll durch Doppelbesteuerungsabkommen sichergestellt werden. Ersetzen wird das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg, nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden, das derzeit noch gültige Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958.

Hier können Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland runterladen.

QUELLE: bundesfinanzministerium.de Pressemitteilung Nr: 14/2012 vom 23.04.2012

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