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Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann lohnend sein.

Das Vertrauen darauf das Ihr Finanzamt Ihren Steuerbescheid absolut korrekt angefertigt hat, kann trügen denn in Deutschland ist fast jeder siebte Steuerbescheid nicht korrekt. Dies fand zumindest das Magazin Capital bei einem Test aller 572 Finanzämter heraus. Der Bund der Steuerzahler gibt sogar an das jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Sie sollten Ihren Steuerbescheid aus diesem Grund genau überprüfen und wenn Sie mit der Festsetzung durch das Finanzamt nicht einverstanden sind umgehend Einspruch einlegen.

Insbesondere in den folgenden Fällen sollten Sie Einspruch einlegen:

  • Wenn das Finanzamt aus Ihrer Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben anerkannt hat.
  • Sollten die Freibeträge nicht berücksichtigt worden sein aufgrund angeblich nicht erfüllter Voraussetzungen.
  • Bestimmte Aufwendungen wurden nicht anerkannt und Sie können dies nicht nachvollziehen, da dazu nichts aus den Erläuterungen des Steuerbescheids zu entnehmen ist.
  • Sie haben bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung vergessen oder es war ein wichtiger Beleg verschwunden und dieser ist erst nach Abgabe der Steuererklärung wieder aufgetaucht.

Allerdings gibt es für den Einspruch Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Eine sogenannte Rechtsbehelfsfrist von einem Monat beginnt am Tag nach der Zustellung des Steuerbescheids. Für den Zugang des Bescheids gilt die Vermutung, dass dieser binnen drei Tagen erfolgt. Die Frist wird auf den nächsten Werktag verlängert, sobald das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

QUELLE: www.banktip.de

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