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Müssen Sie auch noch als Rentner Einkommensteuer zahlen?

Faltblatt Renten und Steuern 2011 (c) FinMin BrandenburgWer denkt das er in seinem Arbeitsleben genügend Steuern eingezahlt hat und mit dem Eintritt in die Rente davon befreit ist, der könnte irren, denn seit dem zum 1.1.2005 ist in Deutschland das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Um die Frage, vieler Rentnerinnen und Rentner, ob sie den nun noch weiter Steuern abführen müssen oder nicht,  zu beantworten hat das Finanzministerium des Landes Brandenburg ein Faltblatt neu aufgelegt und inhaltlich überarbeitet.

Das Faltblatt „Renten und Steuern“ soll eine erste Orientierung bieten und steht ab sofort auf den Internetseiten des Brandenburger Finanzministeriums sowie der Finanzämter zum kostenlosen herunterladen zur Verfügung, außerdem liegt das Faltblatt in allen Finanzämtern Brandenburgs kostenlos aus.

Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?

Seit dem zum 1. Januar 2005 in Deutschland in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz sind sich viele Rentnerinnen und Rentner auch in Brandenburg bei der Antwort auf diese Frage nicht immer sicher. Eine erste Orientierung zu dieser Frage bietet das nun neu aufgelegte und inhaltlich überarbeitete Faltblatt „Renten und Steuern“, das ab sofort auf den Internetseiten des Brandenburger Finanzministeriums und der Finanzämter heruntergeladen werden kann und in allen Finanzämtern Brandenburgs kostenlos ausliegt. Gerade vor dem Abgabetermin am 31. Mai wollen viele Rentnerinnen und Rentner wissen, ob sie überhaupt eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben und Steuern zahlen müssen.

Deshalb haben wir das bei vielen Senioren bekannte Faltblatt aktualisiert und neu aufgelegt“, erklärte Finanzminister Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam. Die zuletzt vergriffene Publikation gibt sein Ministerium bereits in sechster Auflage heraus.

Das Faltblatt informiert unter anderem darüber, dass Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben, wenn für das Kalenderjahr 2010 die steuerpflichtigen Einkünfte aus Renten und anderen Einkunftsquellen insgesamt über 8.004 Euro beziehungsweise 16.008 Euro bei Ehepaaren lagen.

Ob dann auch Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab. Das Faltblatt zeigt hierzu anschaulich an Beispielen, was die Besteuerung der Alterseinkünfte im Einzelfall bedeuten kann. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass eine große Mehrheit der brandenburgischen Rentnerinnen und Rentner auf ihre Rente keine Steuern zahlen müssen.

Hintergrund: Wo ist das neue Faltblatt erhältlich?

Das Faltblatt kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen (www.mdf.brandenburg.de -> Publikationen) und der Finanzämter in Brandenburg (www.finanzamt.brandenburg.de -> Broschüren und Informationsmaterial) heruntergeladen werden. Außerdem liegt es in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331/866-6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.

QUELLE: Finanzministerium Brandenburg

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