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Handwerkerleistungen und öffentliche Fördermittel – Änderungen ab 2011

Änderungen bei Handwerksarbeiten in der privaten Wohnung
Der gleichzeitige Steuerabzug und die Nutzung öffentlicher Förderungsmittel ist bei Handwerkerleistungen im Privathaushalt ab 2011 nicht mehr möglich

Wer in seinem Privathaushalt Instandsetzungsmaßnahmen, Sanierungen oder Renovierungen plant, sollte diese noch in 2010 zumindest teilweise abrechnen. Denn im Jahressteuergesetz 2010 plant die Bundesregierung die bisher geltende Möglichkeit zu streichen, nach der Handwerkerleistungen im Privathaushalt einerseits bis zum Höchstbetrag von 1200 € jährlich in der privaten Steuererklärung geltend gemacht und gleichzeitig für die gleichen Leistungen öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Einschränkung: KFW geförderte Maßnahmen zur CO2-Sanierung sind hiervon ausgenommen.

Ab 2011 soll dann nur noch jeweils eine von beiden Möglichkeiten genutzt werden können. Wer also zum Beispiel für eine effizientere Heizungsanlage staatliche Fördermittel erhält, darf dann für die Handwerkerleistungen keinen Steuerabzug mehr einfordern.

Generell gilt für diese Steuervergünstigung: Die (nicht abzugsfähigen) Materialkosten müssen auf einer ordnungsgemäßen Handwerkerrechnungen getrennt von den anrechnungsfähigen Arbeitsleistungen ausgewiesen sein. Wer also die 1200 € für entsprechende Maßnahmen in 2010 ausgeschöpft hat und in absehbarer Zeit Handwerker in Anspruch zu nehmen gedenkt, sollte überlegen ob nicht die Möglichkeit besteht, die geplanten Maßnahmen in 2010 zumindest noch zu beginnen, abzurechnen und auch per Überweisung zu bezahlen. Denn das ist eine weitere Bedingung für die steuerliche Abzugsfähigkeit: die Rechnung muss per Überweisung auf das Konto des ausführenden Handwerksbetriebes beglichen werden.

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