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Steuererklärung 2010 – was wird sich ändern?

Die Änderungen für das Lohnsteuerjahr 2010 im Überblick

Die wichtigste Neuerung ist wahrscheinlich, dass das Jahr 2010 eine Art Übergangsjahr mit Bezug auf die Lohnsteuer sein wird. Dieser Artikel stellt die Neuerungen vor, die aktuell geplant von der Regierung geplant sind. Änderungen und Erweiterungen aufgrund aktueller Sparbemühungen sind zu erwarten. Informationen dazu finden Sie auf den Steuer-News oder im Steuer-Newsletter.

Wie bereits berichtet, wurde die Papierlohnsteuerkarte für das Jahr 2010 zum letzten Mal ausgegeben. Die Nachfolge soll das rein elektronische ElsterLohn II antreten, über das der Arbeitgeber die lohnsteuerrelevanten Daten direkt via Schittstelle an die Finanzbehörden überträgt. Bis diese Lösung jedoch einsatzbereit ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Deswegen darf diese nicht vernichtet oder im Falle eins Arbeitsplatzwechsels vom Arbeitgeber einbehalten werden, da sie auch im Jahr 2011 und bis zur definitiven Einsatzfähigkeit der elektronischen Lösung gültige Basis für die Lohnsteuerabrechnung bleibt.

Wer bei Nutzung eines Dienstwagens für den Privatgebrauch anstelle der 1%-Regelung lieber ein Fahrtenbuch führt, muss sämtliche Kosten und Aufwendungen genauestens dokumentieren. Neu für 2010 ist, dass für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Fahrzeuges nurmehr die Kosten gelten, die der Arbeitgeber für das Fahrzeug aufgewendet hat; eventuelle Aufwendungen des Arbeitnehmers werden nicht mehr berücksichtigt. Auch neu: Im Falles eines Unfalles mit dem Dienstwagen auf einer Privatfahrt sind die daraus entstehenden Kosten als geldwerter Vorteil in der privaten Steuererklärung zu vermelden.

Die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die überwiegend dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers dienen, sind – anders als die bisherige Praxis der Finanzämter – kein Werbungskostenersatz und daher nicht dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Rechnungsempfänger einer solchen Maßnahme der Arbeitnehmer selbst ist.

Anders als bisher dürfen Arbeitnehmer auf Geschäftsreise ihre Übernachtung mit Frühstück selbst buchen. Bisher liefen sie Gefahr, auf der Hotelkostenrechnung sitzen zu bleiben, wenn die Buchung nicht vorab vom Arbeitgeber vorgenommen wurde.

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