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Pauschalbeträge für unentgeltliche Wertentnahmen 2009

Das Finanzministerium hat die Pauschalbeträge für unentgeltliche Wertentnahmen 2009 veröffentlicht. Für Entnahmen aus folgenden Branchen und Gewerbezweigen wurden Pauschalbeträge für das Finanzjahr 2009 festgesetzt.

  • Bäckerei
  • Fleischerei
  • Gast- und Speisewirtschaften (bei Abgabe von kalten Speisen oder Abgabe von kalten und warmen Speisen)
  • Getränke
  • Café und Konditorei
  • Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier
  • Nahrungs- und Genussmittel
  • Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln

Die genauen Beträge für ermäßigten und vollen Steuersatz sind im Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu finden.

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