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Pendlerpauschale – Urteil gekippt, Geld zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat die angepasste Pendlerpauschale gekippt. Heute vormittag entschieden die Richter des Bundesverfassungsgericht, dass die neue Pendlerpauschale nicht verfassungsgemäß ist. Seit 2007 waren nur noch Wege über 20 km zur Arbeitsstätte absetzbar, was zu vielen Protesten führte.Laut n-tv.de werden die bereits einbehaltenen Steuern der Pendler zügig zurück gezahlt, zwischen Januar und März 2009 sollen die ersten Zahlungen bei den Steuerzahlern eintreffen. Der Finanzminister hat das Gerichtsurteil akzeptiert.

Damit ist die lange und oft kritisierte Änderung der Pendlerpauschale vorerst vorbei. Alles bleibt beim Alten. In der Steuererklärung für 2008 kann die alte Entferungspauschale für den Weg zur Arbeitsstätte eingetragen werden.

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(Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 02.02.2009 aktualisiert.)

Kommentare

Keine Antworten zu “Pendlerpauschale – Urteil gekippt, Geld zurück”

  1. G.G., C.G. sagt:

    S.G. Damen und Herren,

    Frage: wann wird die Pendlerpauschale in Form und Geld reguliert?
    Ist in meinem Fall Ihnen gegenüber noch eine Ergänzung notwendig?

    Beste Grüße
    G. G.

  2. Tobias K. sagt:

    Hallo,

    Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass die Website http://www.meinesteuersoftware.de unabhängig vom Finanzamt und dem Bundesministerium für Finanzen ist.

    Zu Ihrer Frage:
    Das Finanzamt erstellt eine berichtigte Steuererklärung für 2008 und schickt Ihnen diese zu. Der gutgeschriebene Betrag wird auf das hinterlegte Girokonto ausgezahlt. Normalerweise sind keine Ergänzungen von Ihrer Seite nötig. Für die Steuererklärung 2009 verwenden Sie entweder aktuelles Steuerprogramm (diese finden Sie, wenn Sie oben auf dieser Seite auf „Steuersoftware“ klicken) oder geben beim Ausfüllen der Formulare einfach den kompletten Weg an. Die Berechnung der „Pendlerpauschale“ erfolgt dann wie bei der Steuererklärung 2007.

    Freundliche Grüße,
    Tobias Kluge
    http://www.meinesteuersoftware.de

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