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Elektronische Steuererklärung soll freiwillig bleiben – Diskussion im Bundestag

Geplante Änderungen im Steuergesetz vorgestellt: ab 2011 geben Unternehmen die Steuererklärung sowie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung GUV elektronisch ab; die Grenzen für Lohnsteueranmeldungen werden leicht angehoben.Am 8.10.2008 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Steuerbürokratieabbau-Gesetz statt. In diesem ist vorgesehen, dass ab dem Finanzjahr 2011 alle Unternehmen zukünftig alle Steuererklärungen elektronisch abgeben müssen. Ebenso sind die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) digital an die Steuerbehörden zu übermitteln.
Härtefälle, wenn Unternehmen die Daten nicht digital versenden können, sollen vorgesehen werden. Kleine Unternehmen werden in begründeten Ausnahmefällen weiterhin die Steuererklärung in Papierform abgeben können.

Kritisch ist bei der Übertragung der Daten an das Finanzamt die Verschlüsselung und elektronische Signatur zu sehen. Da allerdings bereits Informationen an die Steuerbehörden geschützt und verschlüsselt übertragen werden, sind keine großen Probleme zu erwarten.
Momentan ist noch vorgesehen, dass die Signatur an eine physische Person gebunden ist. Möglicherweise wird dieser Punkt geändert, um den Bürokratie-Aufwand der Unternehmen zu verringern.

Zusätzlich soll die Grenze für die monatliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 3000 EUR auf 4000 EUR angehoben werden. Bei Beträgen ab 1000 (bisher: 800) EUR ist die Lohnsteuer-Anmeldung nur vierteljährlich abzugeben.

Link zur Pressemeldung: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_276/01.html
Link zum Entwurf: Regierungsentwurf Steuerbüroabbau-Gesetz

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