Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Steuererklärung 2009 Jahressteuergesetz

Auch im neuen Jahr gibt es Änderungen im Steuergesetz. Die Steuererklärung für das Jahr 2008 wird entsprechend den Angaben im Jahressteuergesetz 2009 angepasst. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Änderungen für Privatpersonen in der Steuererklärung 2009

Alle Informationen zur Steuererklärung 2008/2009 finden Sie hier.

Diese Änderungen gibt es für Bürgerinnen und Bürger bei der Steuererklärung 2009 zu beachten.

  • Steuerstraftaten verjähren neu erst nach 10 Jahren (bisher: 5 Jahre).
  • Die Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage bleibt bei 27 Jahren und wird nicht wie im Steueränderungsgesetzt 2007 vorgesehen auf 25 Jahre gesenkt.
  • Für das etwaige Schulgeld eines Kindes können nur 30% der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 3000 EUR pro Jahr angegeben werden. Die Schule muss zu einem allgemein bildenden Schul- oder Jahrgangsabschluss führen, der von einem Kultusminister oder einer Kultusministerkonferenz in Deutschland anerkannt sein muss. (bisher: 30% ohne Obergrenze)
  • Heilbehandlungen (ambulant und stationär) sind von der Umsatzsteuer befreit. Es muss künftig auf solche Behandlungen keine Mehrwertsteuer gezahlt werden.
  • Ab dem Jahr 2010 soll ein neues Besteuerungsverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare eingeführt werden, das optionale Faktorverfahren. So können Ehepaare jetzt neu auch gemeinsam nach der Steuerklasse IV besteuert werden. Damit werden die Steuervorteile durch Splitting auf beide Ehepartner verteilt. (bisher: nur Kombination aus Steuerklassen III und V möglich)
  • Extremistische Vereinen kann die Gemeinnützigkeit entzogen werden, wenn sie dem Grundgesetz widersprechen.
  • Provisionserstattungen aus sogenannten Riester-Fondssparplänen werden besteuert. EStG §20 Abs. 5
  • Beschränkung des Verlustausgleichs und des Abzugs nach EStG §2a

Steuererklärung 2009 – Änderungen für Firmen

Die nachfolgenden Punkte stellen nur einen Anteil der gesamten Änderungen bei der Steuererklärung für Unternehmen dar.

  • Besteuerung für betriebliche Gesundheitsförderung aufgehoben. Damit sollen Unternehmen bestärkt werden, in die betriebliche Gesundheitsvorsorge zu investieren.
  • Die Buchführung eines Unternehmens darf ins Ausland verlegt werden. Die EDV-gestützte Buchführung muss jetzt nicht mehr im Inland erfolgen.
  • Beschränkung des Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen, die sowohl für Unternehmenszwecke als auch für private Zwecke verwendet werden.

Änderungen im öffentlichen Bereich

  • Die Praxis der Öffentlichen Kommunen, positive Einkünfte aus öffentlichen Betrieben (z.B. Energieversorgung) mit defiziären Bereichen (z.B. Nahverkehr, Bibliotheken, Schwimmbäder) zu verrechnen, wird gesetzlich festgeschrieben.

Übrigens – Interessantes zum Jahressteuergesetz 2009

Im Jahressteuergesetz wird von Steuerersparnis von 159 Mio. EUR im Jahr 2009 ausgegangen. Zusätzlich werden 4 Informationspflichten für Unternehmen, 3 für Privatpersonen und ebenfalls 3 für Gemeinden abgeschafft.

Steuererklärung 2009 – Fazit

Alles in allem wird sich für die Steuererklärung 2009 nicht viel ändern. Die größte Änderung bei der nächsten Steuererklärung für Privatpersonen im Finanzjahr 2008/2009 ist die Einführung der Abgeltungssteuer.

Alle Informationen zur Steuererklärung 2008/2009 finden Sie hier.

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise