Anlage G - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer
Das Formular Anlage G gibt es seit der Steuererklärung 2008. Es muss von Gewerbetreibenden abgegeben werden. Erfasst werden in diesem Formular die Einkünfte aus Gewerbebetrieben.
Bitte beachten: Sind die Bruttoeinnahmen größer als 17.500 €, dann muss für jeden Betrieb die Anlage EÜR abgegeben werden (außer es wird eine Bilanz erstellt).
Folgende Themen werden in der Anlage G erfasst:
- Gewinn als Einzelunternehmer
- Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG
- Veräußerungsgewinne vor Abzug von Freibeträgen; z.B. bei Veräußerung oder Aufgabe eines ganzen Betriebes oder eines Teilbetriebes(§ 16 EStG).
