Anlage G - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer

Spezielle Software für Anlage G

Das Formular Anlage G gibt es seit der Steuererklärung 2008. Es muss von Gewerbetreibenden abgegeben werden. Erfasst werden in diesem Formular die Einkünfte aus Gewerbebetrieben.

Bitte beachten: Sind die Bruttoeinnahmen größer als 17.500 €, dann muss für jeden Betrieb die Anlage EÜR abgegeben werden (außer es wird eine Bilanz erstellt).

Folgende Themen werden in der Anlage G erfasst:

  • Gewinn als Einzelunternehmer
  • Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG
  • Veräußerungsgewinne vor Abzug von Freibeträgen; z.B. bei Veräußerung oder Aufgabe eines ganzen Betriebes oder eines Teilbetriebes(§ 16 EStG).