Anlage S - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer
Das Steuerformular Anlage S gibt es seit der
Steuererklärung 2008. Es muss von Freiberuflern und anderen
Selbstständigen ausgefüllt werden. Es beinhaltet die
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, hierzu
zählen: Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, Gewinn laut
gesonderter Feststellung, Gewinn aus
Beteiligung, Gewinn aus Gesellschaften
und/oder Gemeinschaften sowie ähnlichen Modellen im Sinn des
§ 15 b EStG, sowie Gewinn aus sonstiger selbstständiger Arbeit (Zum
Beispiel als Aufsichtsratsmitglied).
Allgemein sind in der Anlage S alle Einkünfte aus
selbständiger Arbeit anzugeben. Dazu gehören drei große Gruppen von
Betätigungen.
Die freiberufliche Tätigkeit wie selbständig ausgeübte
wissenschaftliche, künstlerische,
schriftstellerische, unterrichtende oder
erzieherische Tätigkeiten sowie unter anderem die selbständige
Berufstätigkeit der Ärzte, Architekten,
Journalisten, Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und ähnlicher Berufe.
Wichtig: Die
selbstständige Betätigung kann auch im Nebenberuf ausgeübt
werden, zum Beispiel als Dozent an einer
Hochschule oder als nebenberuflicher
Schriftsteller, Sachbuchautor usw. Ein
positive Überschuss dieser Einkunftsart wird
als Gewinn bezeichnet, der dann als Überschuss der
Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
ermittelt werden kann. Laufender Gewinn wird in der Zeile
4 des Formulars Anlage S angegeben.
Auch die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (vormals meist als Aufwandsentschädigung bezeichnet) sind hinsichtlich der Art der Tätigkeit und der Höhe nach anzugeben.
Sollten Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500,- EUR liegen, wird es nicht beanstandet, wenn Sie an Stelle des Vordrucks EÜR der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen.
Auch bei Veräußerungsgewinn vor Abzug etwaiger Freibeträge bei Veräußerung / Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs, eines ganzen Mitunternehmeranteils (§ 16 EStG), ist das Formular S auszufüllen.
Sonstige Angaben sind Investitionsabzugsbeträge oder Schuldzinsen aus der Finanzierung von Anschaffungs- / Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
Formular Anlage S runterladen
- Steuererklärung 2011 – Anlage S
- Steuererklärung 2010 – Anlage S
- Steuererklärung 2009 – Anlage S
- Steuererklärung 2008 – Anlage S
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