Anlage EÜR - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer

Spezielle Software für Anlage EÜR

Amtliches Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung eines Unternehmens
Auszufüllen ab einem Einkommen von mind. 17.500 EUR von Gewerbetreibenden, selbstständig Tätigen, Land- und Forstwirten - aber auch von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Aktuelle Informationen zu Anlage EÜR

Tipps und Tricks für die Steuererklärung 2009 ? als kostenlose eBooks
Sie haben die Steuererklärung schon fertig, zahlen aber zu viele Steuern? Bei den Einkünften aus Zinsen und Dividenden sind Sie unsicher? Konz stellt kostenlose eBooks zum Download zur Verfügung. Lesen Sie mehr. Für das Betrachten der eBooks im PDF-Format benötigen Sie den Acrobat Reader. Die eBooks sind kostenfrei, Sie müssen sich fürs Runterladen nur bei Konz [...]

Einkommensteuer: Die richtige Gewinnermittlungsart und Buchführungspflicht
Viele Kleingewerbetreibende sind nach Handelsrecht nicht buchführungspflichtig, weil ihr Unter­nehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt (vgl. §1 Abs. 2 HGB) und sie auch nicht im Handelsregister eingetragen sind. Außerdem wurde für Einzelkaufleute durch das im Jahr 2009 verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eine gesonderte Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht eingeführt, sofern deren Jahresumsatz maximal 500.000 ? [...]

Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR für 2008 veröffentlicht
Die neuen Vordrucke für die Einnahmenüberschussrechnung (“Anlage EÜR”) der Steuererklärung 2008 ist veröffentlicht. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) am 5. September 2008 mitteilt, sind die Vordrucke der Anlage EÜR für die Steuererklärung 2008 fertig. Über die Anlage EÜR Selbstständige und Gewerbetreibende mit einem Umsatz von über 17.500 EUR müssen das offizielle Formular für die Einnahmenüberschusrechnung ihrer Steuererklärung beilegen. [...]