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Insgesamt umfasst das Jahressteuergesetz 2013 ganze 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus verschiedenen Steuerbereichen. Umgesetzt werden neben europäischem Recht auch Maßnahmen zur Wahrung des Steueraufkommens sowie zum Bürokratieabbau. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer steuerpolitischen Linie, das rechtlich Erforderliche und Vereinfachende umzusetzen sowie die Haushaltskonsoliderung zielstrebig fortzusetzen.
Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sind dabei die folgenden Maßnahmen besonders hervorzuheben: (mehr …)
Die großen deutschen Wirtschaftsverbände begrüßen das Ziel der Bundesregierung, die Steuerpraxis zu vereinfachen und das Steuerrecht von unnötiger Bürokratie zu befreien.
In einer gemeinsamen Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (17/5125) formulierten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband deutscher Banken, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Handelsverband Deutschland und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Kritik.
Bemängelt wurde, ”dass die vorgesehenen Maßnahmen zuallererst eine Entlastung der Finanzverwaltung und in Teilbereichen der nicht gewerblichen Steuerpflichtigen ermöglichen, für die Unternehmen hingegen nur an vereinzelten, nachgeordneten Stellen Entlastungen beziehungsweise Steuervereinfachungen vorgesehen sind“. (mehr …)
Viele der vom Bundesrat zum Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes vorgeschlagenen Änderungsvorschläge will die Bundesregierung prüfen.
Aus einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/5196) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung kann entnommen werden dass auch die aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagene Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, noch einmal überprüft werden soll.
Abgelehnt hatte diesen Vorschlag bereits der Bundesrat, die Bundesregierung vertritt jedoch die Meinung ”dass die Eröffnung der Möglichkeit zur gleichzeitigen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre für viele Steuerpflichtige eine Erleichterung darstellt“.
QUELLE: Deutscher Bundestag, hib Meldungen
In diesem Jahr steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro, dies hat einen Steuervorteil von bis zu 36 Euro im Jahr zur Folge, der im Dezember mit der Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden soll. Auch das sammeln der steuerelevanten Belege soll künftig eingeschränkt werden.
Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einigte sich mit den Koalitionsfraktionen darauf das dieser Teil, des im Dezember beschlossenen Maßnahmenpakets zur Steuerentlastung, schon 2011 in vollem Umfang wirksam werden soll. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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Schon im Jahr 2020 sollen eine Million Elektro-Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs sein, die dazu nötige Infrastruktur soll durch staatliche Hilfen aufgebaut werden. Zum einen wird eine verdoppelte Steuerbefreiung von Elektro-Autos in Aussicht gestellt, zum anderen sollen auch Sonderrechte für die Halter der umweltschonenden KFZ, die Energie für die Elektro-Motoren soll hauptsächlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, einen Anschaffungsanreiz bieten.