Ab dem 1.1.2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Alle Einkäufte aus Kapital wie z.B. Zinsen und Dividenen, aber auch aus dem Verkauf von Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten, werden einheitlich mit 25% besteuert. Zusätzlich wird auch der Solidaritätszuschlag und – sofern eingetragenes Kirchenmitglied – Kirchensteuer fällig. Dieser Betrag wird direkt von den Banken einbehalten und an die jeweiligen Organisationen überwiesen.Die bisherigen Freibeträge für Zinseinnahmen (Sparer-Freibetrag, 750€ pro Person) und Werbungskosten (51€ pro Person) werden zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Ab 2009 werden damit Einkünfte aus Kapitalanlagen bis 801€ steuerlich freigestellt.
Geldanlagekosten können nicht mehr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der bisherige Spekulationsfreibetrag in Höhe von 512€ im Jahr wurde abgeschafft.
Links
Weitere Beiträge:
Tags: abgeltungssteuer, anlage kap

RSS


















