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Lohnsteuerrechner Gehaltsrechner - Berechnung laufender Bezüge online 2008 2007

Berechnen Sie die Abzüge von Ihrem regelmäßigen Gehalt oder Lohn mit dem Gehaltsrechner Lohnrechner 2008 - auch für 2007, 2006 und 2005. Diese laufenden Bezüge können täglich, wöchentlich, monatlich und sogar jährlich abgerechnet werden.

Sie können die Informationen auf Ihrem PC für die nächste Berechnung abspeichern. Aktivieren Sie dazu das Häkchen bei Daten im Browser speichern. Ihre Daten werden nicht auf dem Server gespeichert. Informationen zu den einzelnen Feldern erhalten Sie, wenn Sie mit der Maus über die Feldbezeichnung fahren.

Die Berechnung funktioniert nicht, obwohl Sie bei steuerpfl. Brutto einen Betrag eingegeben haben und mit der TAB-Taste ins nächste Feld gesprungen sind? Zur Problembehebung.

Abrechnungsmonat/-jahr Sie können Berechnungen für die Kalenderjahre 2002 bis 2008 vornehmen.

Da sich der Beitrag zur Pflegeversicherung am 01.07.2008 ändert, muss für 2008 der zutreffende Zeitraum ausgewählt werden, also entweder 1/2008 oder 7/2008.
steuerpfl. Brutto Im Lohnsteuerrecht wird zwischen "laufendem Arbeitslohn" und "sonstigen Bezügen" unterschieden. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt. Sonstige Bezüge sind insbesondere einmalige Zahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. Weihnachtszuwendungen, ein 13. Monatsgehalt, Urlaubsgelder und Urlaubsabgeltungen.

Die amtliche Definition von laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen finden Sie in den Lohnsteuer-Richtlinien, Ziffer R 115.

SimTax LB berechnet die Lohnsteuer für laufenden Arbeitslohn. In das Feld "steuerpflichtiges Brutto" ist hierzu der laufende Arbeitslohn einschließlich der Sachbezüge einzutragen.

Die Lohnsteuer für sonstige Bezüge ist auf Basis des voraussichtlichen Jahresarbeitsentgeltes anhand der Jahrestabelle zu ermitteln. Hierzu können Sie den Rechner für Sonstige Bezüge verwenden.
Zeitraum Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird. Dies ist in der Regel der Monat, die Woche oder der Tag.

Die Ermittlung der Abzüge auf Jahres-Basis kommt für den Lohnsteuer-Jahresausgleich, die Versteuerung von "sonstigen Bezügen" (siehe steuerpflichtiges Brutto) sowie für Planungs- und Vergleichszwecke in Betracht.

SimTax unterstützt die Abrechnung für alle genannten Zeiträume (Jahr, Monat, Woche, Tag).
darin Versorgungsbezüge Versorgungsbezüge sind steuerbegünstigt. SimTax berücksichtigt diese Steuerbegünstigung, wenn Sie den Betrag der Versorgungsbezüge zusätzllich in das Eingabefeld unter dem steuerpflichtigen Brutto eintragen. "Zusätzlich" heißt: die Versorgungsbezüge müssen auch im steuerpflichtigen Brutto enthalten sein.

Außerdem werden Angaben über die Höhe des monatlichen Versorgungsbezuges und eventueller Sonderzahlungen sowie die Anzahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden, benötigt.

Für die Höhe der Steuerbegünstigung sind maßgebend für
  • das Jahr des Versorgungsbeginns
  • der Versorgungsbezug im ersten vollen Monat, oder, wenn der Versorgungsbezug vor 2005 begonnen hat, der Versorgungsbezug im Januar 2005
  • die Höhe von Sonderzahlungen in diesem Jahr
  • die Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden.
    Jahr in dem der V-Bezug erstmals gewährt wurde Für die Höhe der Steuerbegünstigung von Versorgungsbezügen ist u. a. das Jahr des Versorgungsbeginns maßgebend.

Werden mehrere Versorgungsbezüge gezahlt, wird aus Vereinfachungsgründen der älteste erstmalige Bezug angesetzt.
 
Steuer-Klasse Wählen Sie die auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse aus.

Mit der richtigen Kombination der Steuerklassen können berufstätige Arbeitnehmer-Ehepaare ihre Steuerabzüge vermindern. Welche der Steuerklassen-Kombinationen IV/IV oder III/V günstiger ist, lässt sich schnell und einfach mit dem Steuerklassen-Rechner berechnen.

Informationen über die richtige Steuerklassenwahl finden Sie in der Broschüre "Lohnsteuer 2008", die zusammen mit der Lohnsteuerkarte versandt wurde.

Für die Änderung der Steuerklasse ist die Gemeinde zuständig, die die Steuerkarte ausgestellt hat. Ehegatten müssen in jedem Fall bei der Gemeinde beide Lohnsteuerkarten vorlegen.
V-Bezug im Januar 2005
bzw. im ersten vollen Monat Versorgungsbezüge sind steuerbegünstigt. SimTax berücksichtigt diese Steuerbegünstigung, wenn Sie den Betrag der Versorgungsbezüge zusätzllich in das Eingabefeld unter dem steuerpflichtigen Brutto eintragen. "Zusätzlich" heißt: die Versorgungsbezüge müssen auch im steuerpflichtigen Brutto enthalten sein.

Außerdem werden Angaben über die Höhe des monatlichen Versorgungsbezuges und eventueller Sonderzahlungen sowie die Anzahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden, benötigt.

Für die Höhe der Steuerbegünstigung sind maßgebend für
  • das Jahr des Versorgungsbeginns
  • der Versorgungsbezug im ersten vollen Monat, oder, wenn der Versorgungsbezug vor 2005 begonnen hat, der Versorgungsbezug im Januar 2005
  • die Höhe von Sonderzahlungen in diesem Jahr
  • die Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden.
Geburtsjahr Anhand des Geburtsjahres werden die Freibeträge für Versorgungsbezüge und der Altersentlastungsbetrag ermittelt. V-Sonderzahlungen lfd. Jahr Versorgungsbezüge sind steuerbegünstigt. SimTax berücksichtigt diese Steuerbegünstigung, wenn Sie den Betrag der Versorgungsbezüge zusätzllich in das Eingabefeld unter dem steuerpflichtigen Brutto eintragen. "Zusätzlich" heißt: die Versorgungsbezüge müssen auch im steuerpflichtigen Brutto enthalten sein.

Außerdem werden Angaben über die Höhe des monatlichen Versorgungsbezuges und eventueller Sonderzahlungen sowie die Anzahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden, benötigt.

Für die Höhe der Steuerbegünstigung sind maßgebend für
  • das Jahr des Versorgungsbeginns
  • der Versorgungsbezug im ersten vollen Monat, oder, wenn der Versorgungsbezug vor 2005 begonnen hat, der Versorgungsbezug im Januar 2005
  • die Höhe von Sonderzahlungen in diesem Jahr
  • die Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden.
B-Tabelle, keine Sozialvers. Die besondere Lohnsteuertabelle (B-Tabelle) ist nur anzuwenden für rentenversicherungs-freie Beschäftigte, insbesondere für Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Durch die Anwendung einer gekürzten Vorsorgepauschale ergibt sich bei diesem Personenkreis eine höhere Steuer.

Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist stets die ungekürzte Vorsorgepauschale zu berücksichtigen. Daher ist die Lohnsteuer nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle (A-Tabelle) zu ermitteln.

Genaueres hierzu finden Sie in den Lohnsteuer-Richtlinien, Ziffer R 120.
Zahl d. Monate f. V-Bezüge Versorgungsbezüge sind steuerbegünstigt. SimTax berücksichtigt diese Steuerbegünstigung, wenn Sie den Betrag der Versorgungsbezüge zusätzllich in das Eingabefeld unter dem steuerpflichtigen Brutto eintragen. "Zusätzlich" heißt: die Versorgungsbezüge müssen auch im steuerpflichtigen Brutto enthalten sein.

Außerdem werden Angaben über die Höhe des monatlichen Versorgungsbezuges und eventueller Sonderzahlungen sowie die Anzahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden, benötigt.

Für die Höhe der Steuerbegünstigung sind maßgebend für
  • das Jahr des Versorgungsbeginns
  • der Versorgungsbezug im ersten vollen Monat, oder, wenn der Versorgungsbezug vor 2005 begonnen hat, der Versorgungsbezug im Januar 2005
  • die Höhe von Sonderzahlungen in diesem Jahr
  • die Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden.
 
Kindergeldoption Damit Sie vergleichen können, welche Variante am Jahresende voraussichtlich günstiger sein wird, können Sie unter "Kindergeldoption" auch die Option "Steuerfreibetrag" einstellen. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer die auf der Lohnkarte eingetragenen Kinderfreibeträge berücksichtigt werden und Kindergeld nicht gezahlt wird.

Beachten Sie jedoch, dass diese Option für die tatsächliche Lohnsteuer-Berechnung nicht in Anspruch genommen werden kann, sondern nur im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer anwendbar ist. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung beide Varianten automatisch und wählt die für den Steuerpflichtigen günstigere Option.
Sachbezüge Sachbezüge sind ebenso wie Barlohnzahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Maßgebend ist deren Geldwert. Erhält der Arbeitnehmer die Sachbezüge nicht unentgeltlich, so ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Geldwert des Sachbezugs und dem tatsächlichen Entgelt anzusetzen.

Solche Sachbezüge sind insbesondere
  • die Überlassung eines Firmenwagens für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Familienheimfahrten
  • die Abgabe von Mahlzeiten
  • die Überlassung von Unterkunft und Wohnung
  • der Bezug von Waren und Dienstleistungen, z. B. Jahreswagen
Näheres zur Abgrenzung und zur steuerlichen Behandlung von Sachbezügen finden Sie in den Lohnsteuer-Richtlinien, Ziffer R 31 und R 32.
Gebiet In alten und neuen Bundesländern gelten z. Z. noch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung.

Wählen Sie deshalb das für den Arbeitsort zutreffende Gebiet aus.
Lohnsteuer Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem amtlichen Steuertarif unter Berücksichtigung verschiedener Freibeträge, die je nach Steuerklasse individuell gelten (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschbetrag und Vorsorgepauschale), und in den Tabellenwerten bereits berücksichtigt sind.

Zur Versteuerung von sonstigen Bezügen siehe die Hinweise zum steuerpflichtigen Brutto.

Unberücksichtigt bleiben die geltenden Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Niedriglohnjobs (325-Euro-Jobs bzw. 400- und 800-Euro-Jobs).
Bundesland für Kirchensteuer Wählen Sie "kein Abzug", wenn keine Kirchensteuerpflicht besteht, oder das maßgebende Bundesland, nach dessen Recht die Kirchensteuer erhoben wird.

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der so genannten "Bemessungsgrundlage". Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer, bei deren Berechnung allerdings Kinderfreibeträge berücksichtigt werden (im Gegensatz zur tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer).

Gehört der Arbeitnehmer laut Lohnsteuerkarte keiner kirchensteuerberechtigten Konfession an, wird keine Kirchensteuer berechnet. Andernfalls wird immer der volle Kirchensteuersatz erhoben, auch wenn nur der Arbeitnehmer, nicht aber sein Ehegatte einer Konfession angehört.
Solidaritätszuschlag Seit dem 1.1.1995 wird der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Bei laufendem Arbeitslohn ist der Solidaritätszuschlag nur zu erheben, wenn die Bemessungsgrundlage (die Lohnsteuer) bestimmte Grenzen übersteigt.

Während bei der zu zahlenden Lohnsteuer Kinderfreibeträge nicht mehr berücksichtigt werden, reduziert sich jedoch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag, wenn auf der Lohnsteuerkarte Kinderfreibeträge eingetragen sind.

Nach dem gültigen Recht beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Kinder lt. St-Karte / f. Ki-Geld Während auf der Lohnsteuerkarte auch "halbe Kinderfreibeträge" eingetragen sein können, wird das Kindergeld an die jeweiligen Berechtigten nur in ganzen Beträgen gezahlt. Wählen Sie deshalb bitte die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in beiden Auswahlfeldern aus.

Die im ersten Feld anzugebende Zahl der Kinderfreibeträge aus der Lohnsteuerkarte wirkt sich auf die Höhe des Solidarzuschlages und der Kirchensteuer aus, seit 1996 jedoch nicht mehr auf die Höhe der Lohnsteuer.

Die zweite Zahl ist für die Höhe des Kindergeldes maßgebend.

Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer kann die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen günstiger sein, als der Bezug von Kindergeld. Damit Sie jetzt schon vergleichen können, welche Variante günstiger ist, können Sie unter "Kindergeldoption" auch die Option "Steuerfreibetrag" einstellen. Beachten Sie jedoch, dass diese Option nicht für die Lohnsteuer-Berechnung in Anspruch während des Jahres genommen werden kann, sondern nur bei der Einkommsteuer-Berechnung. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung beide Varianten automatisch und wählt die für den Steuerpflichtigen günstigere Option.

Informationen über die Eintragung von Kinderfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte finden Sie in der Broschüre "Lohnsteuer 2007", die zusammen mit der Lohnsteuerkarte versandt wurde.
 /  Kirchensteuer
Steuerfreibetrag Geben Sie den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerfreibetrag an, der dem Zeitraum (Jahr, Monat, Woche, Tag) entspricht, den Sie ausgewählt haben. Es können nur volle €-Beträge angegeben werden.

Einen Hinzurechnungsbetrag können Sie eingeben, indem Sie ein Minuszeichen voranstellen (ohne Zwischenraum).

Das Feld wird bei Auswahl eines neuen Zeitraums automatisch auf Null gestellt.

Hinweise zur Eintragung eines Freibetrages oder eines Hinzurechnungsbetrages auf der Lohnsteuerkarte finden Sie in der Broschüre "Lohnsteuer 2007", und in den Lohnsteuer-Richtlinien, Ziffer R 111.
Krankenversicherung Der Beitrag ergibt sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt, das in der Regel identisch ist mit dem steuerpflichtigen Brutto, und der Höhe des Beitragssatzes.

Grundsätzlich tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte.

Bei Versicherten, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, trägt der Arbeitgeber jedoch den Beitrag allein, wenn das Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von z. Z. 325 Euro (630 DM bis 2001) nicht übersteigt (gilt auch für bestimmte andere Personengruppen, siehe § 249 Abs. 2 Nr. 1 SGB V/§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).

Die Einstufung als Geringverdiener hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Versicherungspflicht oder der Versicherungsfreiheit, sondern ist allein entscheidend für die Tragung der Beitragslast.

SimTax berücksichtigt die Geringverdienergrenze, kann jedoch nicht prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht berücksichtigt wird von SimTax eine eventuell gegebene Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit der Beschäftigung. Eine Beschäftigung kann geringfügig sein wegen der geringen wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts oder wegen ihrer kurzen Dauer. Allerdings sind die Regelungen über die Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen nicht auf alle Beschäftigungen anwendbar.
    Pflegeversicherung Der Beitrag ergibt sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt, das in der Regel identisch ist mit dem steuerpflichtigen Brutto, und der Höhe des Beitragssatzes.

Sonderregelungen gelten für die Pflegeversicherung in Sachsen und den ab 2005 eingeführten Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung.
Beitragssätze            Sachsen Grundsätzlich tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte.

Sonderregelungen gelten für die Pflegeversicherung in Sachsen und den ab 2005 eingeführten Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung.

In Sachsen wurde bei Einführung der Pflegeversicherung nicht, wie in den übrigen Bundesländern, ein Feiertag gestrichen. Daher haben die Arbeitnehmer in Sachsen insgesamt 1,35 % , die Arbeitgeber 0,35 % des Pflegeversicherungsbeitrages zu tragen. Mit der voraussichtlichen Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab 1.7.2008 werden die Arbeitnehmer 1,475 % und die Arbeitgeber 0,475 % zu tragen haben.

Aktivieren Sie die Checkbox, wenn Sie in Sachsen leben.
(Pflegevers.) Rentenversicherung Der Beitrag ergibt sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt, das in der Regel identisch ist mit dem steuerpflichtigen Brutto, und der Höhe des Beitragssatzes.

Grundsätzlich tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte.

Bei Versicherten, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, trägt der Arbeitgeber jedoch den Beitrag allein, wenn das Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von z. Z. 325 Euro nicht übersteigt (gilt auch für bestimmte andere Personengruppen, siehe § 249 Abs. 2 Nr. 1 SGB V/§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
  Beitragszuschlag z. Pflegevers. Mit Wirkung vom 1.1.2005 wurde ein Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % eingeführt. Dieser Beitrag ist von den Arbeitnehmern allein zu tragen. Aktivieren Sie diese Checkbox, wenn der Beitragszuschlag zu zahlen ist.

Der erhöhte Beitrag gilt für Kinderlose ab 23 Jahren. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, müssen den Zuschlag nicht zahlen.
Arbeitslosenvers. Der Beitrag ergibt sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt, das in der Regel identisch ist mit dem steuerpflichtigen Brutto, und der Höhe des Beitragssatzes.

Grundsätzlich tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte.

Bei Versicherten, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, trägt der Arbeitgeber jedoch den Beitrag allein, wenn das Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von z. Z. 325 Euro nicht übersteigt (gilt auch für bestimmte andere Personengruppen, siehe § 249 Abs. 2 Nr. 1 SGB V/§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
Krankenversicherung Der Beitragssatz wird von Ihrer Krankenversicherung festgelegt. Geben Sie hier den Gesamtbeitragssatz an (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), der für Sie maßgebend ist.

Neben dem Beitragssatz ist für die Ermittlung des Beitrages die Beitragsbemessungsgrenze wichtig, bis zu deren Höhe Beiträge zu entrichten sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird seit dem Jahr 2001 bundeseinheitlich festgelegt und jährlich angepasst.
Jahr alte Bundesländer
monatlich
neue Bundesländer
monatlich
2000 6450 DM  5325 DM
2001 6525 DM 6525 DM
2002 3375 € 3375 €
2003 3450 € 3450 €
2004 3487,50 € 3487,50 €
2005 3525 € 3525 €
2006 3562,50 € 3562,50 €
2007 3562,50 € 3562,50 €
2008 3600 € 3600 €
% Netto Als Nettobetrag wird das um die Abzüge verminderte Brutto ausgewiesen.
zusätzl. AN-Beitrag ab 1.7.05 Vom 1. Juli 2005 an zahlen alle gesetzlich Versicherten einen zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9 v. H. an ihre Kasse. Mit dem Sonderbeitrag beteiligen sich die Mitglieder an den Aufwendungen für Zahnersatz (0,4 %) und für das Krankengeld (0,5 %). Gleichzeitig werden die Krankenkassen verpflichtet, ihre übrigen Beitragssätze um 0,9 v. H. abzusenken.

Der zusätzliche Beitrag ist von den Arbeitnehmern allein zu tragen. Damit zahlen die Versicherten insgesamt 0,45 v. H. mehr - einen Anteil, der bisher vom Arbeitgeber finanziert wurde. Dadurch sollen die Lohnnebenkosten gesenkt und die Betriebe um rund 4,5 Mrd. Euro jährlich entlastet werden .

Für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und monatlich nicht mehr als 325 EUR verdienen, trägt der Arbeitgeber den Beitrag allein. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall auch den zusätzlichen Beitrag zu tragen.
% Kindergeld Die Höhe des Kindergeldanspruches wird aufgrund der dafür maßgeblichen Anzahl der Kinder errechnet. Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibeträge spielen keine Rolle.

Monatliche Kindergeldbeträge:
Jahr für das erste u. zweite Kind für das dritte Kind für das vierte und weitere Kinder
2000 270 DM  300 DM 350 DM
2001 270 DM  300 DM 350 DM
2002 154 € 154 € 179 €
2003 154 € 154 € 179 €
2004 154 € 154 € 179 €
2005 154 € 154 € 179 €
2006 154 € 154 € 179 €
2007 154 € 154 € 179 €
2008 154 € 154 € 179 €
Pflegeversicherung Der Beitragssatz wird vom Programm entsprechend dem ausgewählten Abrechnungsjahr automatisch eingeblendet.

Grundsätzlich tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte.

Sonderregelungen gelten für die Pflegeversicherung in Sachsen und den ab 2005 eingeführten Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung.

In Sachsen wurde bei Einführung der Pflegeversicherung nicht, wie in den übrigen Bundesländern, ein Feiertag gestrichen. Daher haben die Arbeitnehmer in Sachsen insgesamt 1,35 % , die Arbeitgeber 0,35 % des Pflegeversicherungsbeitrages zu tragen. Mit der voraussichtlichen Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab 1.7.2008 werden die Arbeitnehmer 1,475 % und die Arbeitgeber 0,475 % zu tragen haben.
% verfügbar incl. KG Unter "verfügbar" wird das Netto zuzüglich des Kindergeldes ausgewiesen.
Rentenversicherung Der Beitragssatz wird vom Programm entsprechend dem ausgewählten Abrechnungsjahr automatisch eingeblendet.

Neben dem Beitragssatz ist für die Ermittlung des Beitrages die Beitragsbemessungsgrenze wichtig, bis zu deren Höhe Beiträge zu entrichten sind. 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird jährlich angepasst.
Jahr alte Bundesländer
monatlich
neue Bundesländer
monatlich
2000 8600 DM  7100 DM
2001 8700 DM 7300 DM
2002 4500 € 3750 €
2003 5100 € 4250 €
2004 5150 € 4350 €
2005 5200 € 4400 €
2006 5250 € 4400 €
2007 5250 € 4550 €
2008 5300 € 4500 €
% AG-Anteil Soz.Vers. Der vom Arbeitgeber gezahlte Anteil an der Sozialversicherung
Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz wird vom Programm entsprechend dem ausgewählten Abrechnungsjahr automatisch eingeblendet.

Neben dem Beitragssatz ist für die Ermittlung des Beitrages die Beitragsbemessungsgrenze wichtig, bis zu deren Höhe Beiträge zu entrichten sind. 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung ist seit vielen Jahren genau so hoch, wie in der Rentenversicherung. Sie wird jährlich angepasst.
Jahr alte Bundesländer
monatlich
neue Bundesländer
monatlich
2000 8600 DM 7100 DM
2001 8700 DM 7300 DM
2002 4500 € 3750 €
2003 5100 € 4250 €
2004 5150 € 4350 €
2005 5200 € 4400 €
2006 5250 € 4400 €
2007 5250 € 4550 €
2008 5300 € 4500 €
% durchschn.Steuersatz Der Durchschnittssteuersatz drückt aus, wie hoch die prozentuale Belastung der Bruttobezüge (einschließlich eines geldwerten Vorteils) durch Lohnsteuer und Solidarzuschlag ist.

Nicht berücksichtigt sind Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
%
Daten im Browser speichern Wenn Sie Ihre persönlichen Merkmale, wie Steuerklasse, Beitragssatz der Krankenversicherung usw., nicht bei jedem Aufruf von SimTax erneut eingeben wollen, können Sie diese Daten auf Ihrem PC speichern lassen. Sie aktivieren diese Funktion durch einen Klick in die Checkbox "Daten speichern". Beim nächsten Aufruf von SimTax sind die entsprechenden Daten im Formular dann bereits vorbelegt.

Gespeichert werden die Merkmale Abrechnungsjahr bis Beitragssatz Krankenversicherung, die Sie in der linken Hälfte des Formulars eingeben. Die weiteren Beitragssätze, das steuerpflichtige Brutto, die Versorgungsbezüge und der geldwerte Vorteil werden auch bei aktivierter Funktion nicht gespeichert.

SimTax verwendet zum Speichern ein so genanntes Cookie. Dies ist ein Datensatz, der vom Browser verwaltet wird. Die Funktion ist nicht verfügbar, wenn Sie die Annahme von Cookies in den Datenschutz-Einstellungen Ihres Browsers unterbunden haben.

Wenn außer Ihnen selbst noch weitere Personen Zugang zu Ihrem PC haben, sollten Sie bedenken, dass diese Personen auch Ihre Daten einsehen können.

Die Daten Ihres Cookies werden nirgendwohin übertragen. Sei werden nur auf Ihrem PC gespeichert - und auch dies nur dann, wenn Sie die Funktion "Daten speichern" in der Checkbox des Formulars aktivieren. Das Cookie bleibt dann bis zu 60 Tage gespeichert.
     Grenzsteuersatz Der Grenzsteuersatz drückt aus, wie hoch die prozentuale Belastung durch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag an der oberen Einkommensgrenze ist. Nicht berücksichtigt ist die Belastung durch Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. %

 
© 1996 - 2008 Siegfried Möck
Letzte Änderung: 28.12.2007

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