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Archiv für die Kategorie ‘Private Steuererklärung’

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Dieser Steuernewsletter beginnt mit einer kleinen Ungereimtheit, seitens des Finanzministeriums des Bundeslandes NRW. Dort wird in einer Newsmitteilung darauf aufmerksam gemacht das aufgrund der Einführung der ELStAM („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“) 40 Millionen Bürger Post erhalten werden. In dieser Mitteilung wird über die ab dem 1. Januar 2012 gültigen Steuer-Daten informiert, Korrekturen der Daten können hier dem Finanzamt direkt mitgeteilt werden. Allerdings empfiehlt die Finanzverwaltung, die ja inzwischen so vehement den Einsatz von Papier verhindern möchte, das die Korrektur in schriftlicher Form auf Papier verfasst und auf dem Postweg an die zuständigen Finanzämter gesendet werden sollte. Hier hört also die schöne neue elektronische Vision auch schon wieder auf, einen Absatz weiter wird dann wieder darauf hingewiesen, dass die Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig ausgedient habe und das die Kommunikation durch das papierlose Verfahren schneller, besser und einfacher ablaufen werden soll.

Wer für pflegebedürftige Angehörige anteilig Heimkosten zahlt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen, wie erfahren Sie hier.

Der dänische Staat sorgt sich um seine Bürger, damit diese sich nicht allzu ungesund ernähren, wurde kurzerhand eine Fettsteuer eingeführt, was allerdings wohl auch zu nicht unerheblichen Zusatzeinnahmen für den dänischen Fiskus führen dürfte.

Wer seinen Arbeitsplatz wechselt und dazu eine neue Wohnung benötigt, kann die Mietkosten dieser Wohnung für den Übergang als Werbungskosten geltend machen,

Angela Merkel setzt sich für die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer ein, dies soll der Bewältigung der Wirtschaftskrise zuträglich sein, es bleibt abzuwarten, wie die restlichen Staatsvertreter auf diesen Vorschlag unserer Bundeskanzlerin reagieren.

Bei unseren Internetrecherchen stießen wir auf folgende Themen: Das niedersächsische Finanzgericht wies eine Klage zur Besteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1%-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises ab.

Wer Unterhalt an seine Schweigermutter zahlt, selbst dann, wenn er dauernd getrennt von seinem Ehepartner lebt und die Schwiegermutter in einem fremden Land wohnt, der kann diesen Unterhalt als außergewöhnliche Kosten geltend machen.

Der Solidaritätszuschlag bleibt uns noch erhalten, die Frage, wie lange noch bleibt bisher unbeantwortet, wird der Soli mit dem Ende des Solidarpaktes im Jahre 2019 ausgesetzt? (mehr …)

Wer bedingt durch den Beruf umzieht und am neuen Arbeitsort eine neue Wohnung anmietet, ist berechtigt die Mietkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend machen – dies gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Der BFH erklärt was dies genau bedeutet. Ein Ehepaar lebte gemeinsam in einer Stadt. Der Ehemann wechselte den Arbeitsplatz und zog aufgrund dessen in eine andere Stadt. Für die neue, 165 qm große Wohnung lief der Mietvertrag ab dem 1. Dezember, dem ersten Arbeitstag des Mannes. Die Ehefrau und das Kind sollten dann im Februar nachkommen. So geschah es auch, und im Rahmen der doppelten Haushaltsführung machte der Mann in seiner Steuererklärung die Miete für Dezember bis Februar als Werbungskosten geltend. Da die Familie so lange doppelt Miete gezahlt hatte, denn der neue Mietvertrag lief bereits, aber der alte Vertrag konnte erst zum Ende des Monats Februar gekündigt werden.
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Wenn Sie für einen pflegebedürftigen, behinderten oder kranken unterhaltsberechtigten Angehörigen die Heimkosten tragen, stellt sich die Frage, wie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen.

Kosten für die Behinderungspflege oder für krankheitsbedingte Heimunterbringung sind als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG von der Steuer absetzbar, insoweit der Betroffene diese nicht selbst tragen kann. Allerdings sind hier nur die durch die Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit verursachten Mehrkosten absetzbar. Und diese Kosten wirken sich in Ihrer Steuererklärung auch nur dann aus, wenn sie zusammen mit Ihren übrigen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art die „zumutbare Belastung“ übersteigen. Befinden sich die Gesamtkosten in Höhe der zumutbaren Belastung, werden Sie die Kosten ohne Unterstützung der Allgemeinheit selbst tragen müssen.
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Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Tägliche Schreckensmeldungen lassen nun schon seit einiger Zeit die Angst um die Stabilität des Euro und der damit verbundenen europäischen Wirtschaft nicht schwinden. Der Bundestag will nun eine europäische Haftungsunion ins Leben rufen. Der Bund der Steuerzahler sagt dazu „Nicht mit uns Steuerzahlern!“ und ruft zum Veto auf.

Die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen? Das klingt zwar gut, geht aber nicht so einfach.

In den Medien wird seit einiger Zeit verbreitet das die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein könnten, aus diesem Grund wird vereinzelt dazu geraten, dass die Steuerzahler welche Krankheitskosten geltend gemacht hatten, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten. Ob dies wirklich sinnvoll ist, sollten Sie aber genau überprüfen.

Man sollte meinen das ein Vater, der berufsbedingt so weit „draußen“ wohnt, dass es für seine Kinder keinen Schulbus gibt und er diese daher täglich zur Schule fährt und auch dort wieder abholt, die dafür anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen darf. Das Finanzamt sieht dies allerdings ganz anders und führt an das solche Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sein.

Einige interessante Themen fanden wir auch im Internet, die elektronische Datenübertragung und Datenverarbeitung setzt sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Dies nützt hauptsächlich der Finanzverwaltung allerdings mahnen die Verbände der Steuerzahler und Lohnsteuerhilfevereine auch Änderungen im Interesse der Steuerzahler an.

Es sieht so aus, als ob für das Steuervereinfachungsgesetz endlich ein Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern gefunden worden wäre, warten wir es ab, ob es bald wirklich bedeutend einfacher sein wird, die Steuerklärung auszufüllen.

Da geht sie hin, die „gute alte“ Lohnsteuerkarte, ab dem nächsten Jahr wird es nur noch einen elektronisch durchgeführten Lohnsteuerabzug geben, damit ist die Karte aus Pappe endgültig überflüssig. (mehr …)

Auch wenn es für die Kleinen sicherlich gemütlicher ist, zur Schule chauffiert zu werden und viele Eltern dabei auch ein besseres Gefühl haben, wenn Sie Ihre Sprösslinge direkt an der Schule abliefern und nach der Schule wieder abholen können, hat das Finanzamt dafür kein Verständnis. Denn absetzen lassen sich diese Kosten weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten. Das gilt sogar in dem Fall, wenn für den Schulweg kein öffentlicher Nahverkehr angeboten wird. So entschied unlängst das Finanzgericht Rheinland Pfalz.
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In den Medien findet sich in der letzter Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings würden höchstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. Die Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese wirken sich nur aus, soweit die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten, denn der Gesetzgeber mutet Ihnen zu, dass Sie in der Lage sind, die außergewöhnlichen Belastungen ohne die Unterstützung der Allgemeinheit zu bewältigen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Kosten, die Ihnen durch die Ausübung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen. Die theoretische Definition der außergewöhnlichen Belastungen ist, dass es sich um Kosten handel muss, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler, mit gleichen Einkommensverhältnissen sowie gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, nicht betroffen sind. Zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Krankheitskosten, die möglichst vollständig aufgeschlüsselt werden sollten, damit sie tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen.
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Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Skurrilitäten im Steuerrecht gibt es zuhauf, selbst die allseits beliebte Currywurst, der Herbert Grönemeyer sogar eine Hymne geschrieben hat, bleibt nicht verschont. Es kann für Sie billiger sein, wenn Sie die Currywurst im Stehen verzehren, ob aber der Imbissstandbesitzer diesen steuerlichen Vorteil an seine Kunden weitergibt bleibt abzuwarten. Wir alle machen hier und da mal Fehler, davon bleibt auch das Finanzamt nicht verschont, ist es aber möglich nachträglich diese Fehler auf Kosten des Steuerzahlers wieder auszubügeln, um den Steuerbescheid nachträglich anzupassen? Auch die Renten werden besteuert, wer als Rentner davon betroffen ist lesen Sie hier. Wahlkampfswirksam wird das Thema Steuersenkungen von den Parteien mal wieder nach oben geholt, was da wirklich machbar ist und was nicht darüber wird teils heftig diskutiert, der Finanzminister aus Schleswig-Holstein fordert einen Zukunftsplan Steuer 2020.

Im Internet sind wir auf folgende Neuigkeiten gestoßen, können die Bewirtungsaufwendungen für die Geburtstagsfeier des Geschäftsführers als Werbungskosten geltend gemacht werden? Das Finanzamt war von dieser Idee nicht sehr begeistert auch wenn der Geschäftsführer angab das die Feier zur Mitarbeitermotivation und Auftragsakquise gedacht war. Ein Arbeitgeber hat ein neues Modell zur Entlohnung seiner Arbeitnehmer, bei dem ein Teilbetrag des Lohns auf ein Anlagekonto gezahlt wird, auf den Weg gebracht. Die Frage, wann denn nun für diesen Teilbetrag die Lohnsteuer gezahlt werden muss, endete vor dem Finanzgericht. Auch wenn die Ferienzeit und damit die Saison der Ferienjobber nun bald zu Ende geht, ist es vielleicht für viele, die in den Ferien gearbeitet haben, interessant wer wann und vor allem wie viel an Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichten muss.

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