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2.154 Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung

Wegen Steuerhinterziehung sind von den Gerichten im vergangenen Jahr insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafen verhängt worden.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilt, waren es im Jahr zuvor 2.341 Jahre gewesen. Wegen Subventionsbetrugs erfolgten im Jahr 2013 Verurteilungen zu insgesamt 13 Jahren Freiheitsstrafe (2012: neun Jahre).

Außerdem teilt die Regierung mit, dass im Jahr 2013 18.032 aufgrund der Abgabe von Selbstanzeigen begonnene Strafverfahren wieder eingestellt wurden (Quelle: Bundestag, hib-Meldung Nr. 606 vom 26.11.2014)

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige ab 2015

Grundsätzlich wird es die strafbefreiende Selbstanzeige auch 2015 noch geben, die Zuschläge auf den hinterzogenen Betrag werden 2015 aber deutlich ansteigen:

Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, sinkt von 50.000 auf 25.000 €. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 € werden 15 % Strafzuschlag fällig.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro werden 20 % Strafzuschlag fällig.

Neben dem hinterzogenen Betrag müssen in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr sofort entrichtet werden.

Die ursprünglich vorgesehene Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei einfacher Steuerhinterziehung kommt hingegen nicht – es bleibt bei fünf Jahren. Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige wird aber ab 2015 sein, dass der Steuerbetrüger für zehn Jahre reinen Tisch macht (Offenlegungszeitraum).

Quelle: steuertipps.de

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