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Bundesfinanzministerium erwartet höhere Steuereinnahmen

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis der 145. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen.

Die Steuereinnahmen werden sich entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von 640,9 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf rund 760,3 Mrd. Euro im Jahr 2019 erhöhen. Dies prognostiziert der Arbeitskreis Steuerschätzungen, dessen Beratungen heute in der Hansestadt Wismar zu Ende gegangen sind.

Gegenüber seiner letzten Prognose vom Mai 2014 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen seine Erwartungen für 2015 und die Folgejahre leicht nach unten korrigiert. Grund ist die zuletzt weniger dynamische gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Einen positiven Effekt auf die Steuereinnahmen haben die gute Beschäftigungslage und die robuste Inlandsnachfrage.

Für das laufende Jahr 2014 werden die Steuereinnahmen im Vergleich mit der Steuerschätzung vom Mai 2014 insgesamt um 0,9 Mrd. Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich Mehreinnahmen von 0,7 Mrd. Euro und für die Länder von 0,6 Mrd. Euro. Die Schätzungen für die Gemeinden bleiben in etwa unverändert.

Für 2015 werden die Steuereinnahmen des Bundes gegenüber der Mai-Prognose um 0,5 Mrd. Euro leicht nach unten korrigiert. Entlastend wirkt hier die geringere EU-Abführung in Höhe von 2,1 Mrd. Euro. Für die Folgejahre ab 2016 wird ebenfalls mit etwas geringeren Einnahmen gegenüber der letzten Schätzung gerechnet (2016: -2,9 Mrd. Euro; 2017: -1,3 Mrd. Euro; 2018: -0,8 Mrd. Euro). Der Rückgang der Steuereinnahmen wird sich in der gleichen Größenordnung im Bundeshaushalt niederschlagen.

Auch die Steuereinnahmen der Länder und Kommunen werden ab 2015 gegenüber der Mai-Prognose geringfügig nach unten korrigiert. Für die Länder werden die Steuereinnahmen 2015 um 2,8 Mrd. Euro, 2016 um 3,2 Mrd. Euro, 2017 um 2,3 Mrd. Euro und 2018 um 2,0 Mrd. Euro verringert. Bei den Kommunen gehen die Steuereinnahmen um 1,3 Mrd. Euro im Jahr 2015, 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2016, 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2018 zurück.

Wer ist der Arbeitskreis Steuerschätzungen?

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen. Er besteht seit 1955. Ihm gehören neben dem federführenden BMF das BMWi, fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Die Zusammensetzung sichert die Unabhängigkeit des Gremiums. Die entsandten Vertreter der Institutionen gehören der Arbeitsebene an. Der Vorsitz obliegt dem zuständigen Referatsleiter im BMF.

Der Arbeitskreis stützt seine Schätzungen auf gesamtwirtschaftliche Eckdaten der Bundesregierung, die unter der Federführung des BMWi zwischen den Ressorts abgestimmt werden. Den Mitgliedern des Arbeitskreises Steuerschätzungen wird kein verbindliches Prognoseinstrumentarium vorgegeben. Diejenigen Mitglieder, die eigene Schätzvorschläge erstellen, erarbeiten diese mit eigenen Methoden und Modellen. Im Rahmen von sogenannten Methodensitzungen werden neue methodische Ansätze vorgestellt und diskutiert.

(Quelle: BMF online)

Quelle: steuertipps.de

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