Anlage EÜR: Finanzamt will mehr Details wissen
Das Formular Anlage EÜR wurde wieder einmal geändert: In der Steuererklärung für 2013 will das Finanzamt mehr Details wissen als in der Steuererklärung für 2012.
Ergänzt wurde der Bereich Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben auf Seite 2. In Zeile 39 ff. geht es um die Kosten für Telefon und Internet, für Fortbildungen, Schuldzinsen usw. Während die Posten in den vergangenen Jahren verhältnismäßig oberflächlich abgefragt wurden, geht der Fiskus jetzt mehr ins Detail und will Zahlen sehen für
Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen,
Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge),
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge) und
Werbekosten (z.B. Inserate, Werbespots, Plakate).
Die standardisierte Gewinnermittlung über den Vordruck Anlage EÜR
dient der Finanzverwaltung dazu, die Einnahmen, Ausgaben und Jahresergebnisse von Betrieben ohne größeren Aufwand miteinander vergleichen und auf Plausibilität prüfen zu können. Mit der Anlage EÜR 2013 sind weitere Angaben dazugekommen, die sich auf Knopfdruck auswerten und Referenzwerten gegenüberstellen lassen. Daraus können sich Ansatzpunkte für weitere Überprüfungen ergeben.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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