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Grunderwerbsteuer: Bundesverfassungsgericht verlangt Gleichstellung bis 18. Juni

2012 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig ist. Jetzt macht Karlsruhe Druck: Es soll endlich ein entsprechendes Gesetz her.

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 8.5.2013. Bis zum 18. Juni müsse ein Gesetz vorliegen, durch das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer so behandelt werden wie Ehepaare, heißt es in einem Schreiben des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts datiert vom 18.7.2012. In dem Beschluss mit dem Az. 1 BvL 16/11 hatten die Richter bemängelt, dass die Gleichbehandlung bei der Grunderwerbsteuer nicht sofort bei der Einführung der Homo-Ehe etabliert worden war. Erst ab Dezember 2010 wurden eingetragene Lebenspartner beim Immobilienkauf endlich so behandelt wie Ehepaare. Das sei grundgesetzwidrig, hatten die Richter erklärt und gefordert, dass bis Ende 2012 eine Lösung gefunden werden müsse. Diese war zwar im Jahressteuergesetz vorgesehen – das jedoch nicht verabschiedet wurde.

Quelle: steuertipps.de

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