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Trennung und Scheidung: Auswirkungen auf die Riester-Förderung

Zahlen Sie Beiträge in eine staatlich geförderte Altersvorsorge ein (Riester-Rente, Wohn-Riester)? Dann verlieren Sie durch die Trennung Ihren Zulagenanspruch, sofern es sich um einen abgeleiteten Anspruch handelt. Das ist der Fall, wenn Sie selbst nicht zulagenberechtigt sind, wohl aber Ihr Ehepartner.

Die Kinderzulage erhält der Elternteil, der das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Er bekommt sie aber nur, sofern er auch Anspruch auf die Grundzulage hat. Verliert dieser Elternteil durch die Trennung die Grundzulage, weil es ein abgeleitetes Recht ist, dann ist auch die Kinderzulage verloren.

Übrigens liegt keine steuerschädliche Verwendung des Riester-Kapitals vor, wenn die Riester-Rente im Rahmen des Versorgungsausgleiches geteilt wird und die Zielversorgung wieder ein Altersvorsorgevertrag ist. Weist das Familiengericht die geförderte Wohnung einem Ehepartner zu, stellt das ebenfalls keine steuerschädliche Verwendung dar. Die Zulagen müssen in diesen Fällen nicht zurückgezahlt werden.

Quelle: steuertipps.de

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