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Das Bundesministerium für Finanzen setzt eine Arbeitsgruppe zum Thema Reisekosten ein.

Bekanntmachung im Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz

Die Bundesregierung kündigte in der Begründung des Regierungsentwurfs zum Steuervereinfachungsgesetz als begleitende Maßnahme eine Vereinfachung des Reisekostenrechts an. Das BMF setzte dazu eine Arbeitsgruppe ein.

Vereinfachungen zu entwickeln und die entsprechenden Regelungen zu entwerfen ist das Ziel der Arbeitsgruppe. Das erste Mal tagte die aus Vertretern der Bundesländer und des BMF bestehende Arbeitsgruppe Anfang März. Bis zum Ende dieses Jahres sollen bereits Ergebnisse vorliegen.

Zusätzlich zu den Beratungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern sind auch zudem Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden geplant. Ein erstes Gespräch soll am 22. März 2011 stattfinden. Außer den Verbänden werden sowohl Richter des Bundesfinanzhofs wie auch Vertreter der Wissenschaft teilnehmen.

Die höchste Priorität soll bei dem anstehenden Gespräch, zunächst die Forderung der Wirtschaft haben, diese fordert die gesetzliche Definition des Begriffs der regelmäßigen Arbeitsstätte und dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.

QUELLE: IHK-Steuerinfo März 2011

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