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Abschaffung der Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, vom Rechnungshof vorgeschlagen.

Zunehmend würden die öffentlichen Kassen durch die Minderung der Steuerschuld bei Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt belastet, stellte der Bundesrechnungshof in einem aktuellen Bericht fest. Das Einkommenssteueraufkommen ist so seit 2008 um rund eine Milliarde Euro geschrumpft, für das Steuer Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium (BMF) die Mindereinnahmen sogar auf über vier Milliarden Euro.

Die Umsetzung und Wirkung dieser Steuervergünstigung wurde nun vom Bundesrechnungshof geprüft, es stellte sich heraus dass diese vielfach nicht ihr Ziel erreiche und unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte auslöse. Eigentlich sollte mit der Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen die Schwarzarbeit reduziert werden, es würden jedoch vielfach Leistungen gefördert die sowieso legal bezogen werden. Dieser Sachverhalt kommt z.B. dann zustande, wenn Hauseigentümer Leistungen vergeben, die sie ihren Mietern nur bei einem entsprechenden Nachweis in Rechnung stellen können.

Da sich in diesen Fällen die Steuerermäßigung nicht auf das Verhalten der Steuerpflichtigen auswirke stellte man fest dass das Ziel der Förderung nicht erreicht werde. Durch die Feststellung des Bundesrechnungshofs haben sich bei 70% der untersuchten Handwerkerleistungen und bei 30% der haushaltsnahen Dienstleistungen solche Mitnahmeeffekte ergeben. Ausgenommen bei den Feststellungen des Bundesrechnungshofes sind die Begünstigung von Dienstleistungen für Pflege und Betreuung.

Bisher gewährten die Finanzämter die Steuerermäßigung in 80 bis 90% aller geprüften Fälle und zwar ohne die Anspruchsvoraussetzungen auch nur ansatzweise zu prüfen. Somit glich das Steuerformular in den meisten Fällen fast schon einem Blankoscheck, den der Steuerpflichtige ausfüllte und den das Finanzamt dann einlöste. Diese Mitnahmeeffekte sollten, laut Bundesrechnungshof, nicht weiterhin hingenommen werden da die Kontrolldefizite bei der derzeitigen Besteuerungspraxis der Finanzämter nicht behoben werden kann. Daher empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen abzuschaffen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesrechnungshofs.

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