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Einheitliche eBilanz erst ab 2012

eBilanz 2011
Unter dem Projektnamen „Steuerbürokratieabbaugesetz“ werden für die gewerbliche Steuererklärung ab 2012 erstmals einheitliche Richtlinien für Bilanzen vorgegeben, die künftig nur noch in elektronischer Form akzeptiert werden

Bereits seit 2008 wurde in den Steuerbehörden intensiv an einer Neuregelung der Richtlinien für die Abschlussgestaltung bilanzierender Unternehmen gearbeitet. Man einigte sich auf den aus XML abgeleiteten Datenstandard XBLR, der unter anderem bereits in den USA für den betrieblichen Datenaustausch zwischen Unternehmen üblich ist. Auch hierzulande stehen die mit Steuer- und Buchhaltungssoftware befassten Firmen in den Startlöchern, allerdings ließen die Finanzbehörden mit konkreten Angaben lange auf sich warten. Erst im September 2010 wurden in einem BMF Schreiben die anzugebenden einheitlichen Bilanzierungsmerkmale bekannt gegeben. Wäre man bei dem ursprünglichen Fahrplan geblieben, demgemäß die eBilanz für alle Abschlüsse von Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. 12. 2010 beginnen, verpflichtend sein sollten, hätte sich für einige Unternehmen ein eklatanter zeitlicher Engpass ergeben.

Um diesen abzufedern und etwaigen Klagen und Beschwerden vorzubauen wurde die Abgabepflicht für die Bilanz in der elektronischen Form um 1 Jahr nach hinten verschoben. Aber auch dann wird es voraussichtlich zusätzliche eine Härtefallregelung geben. Dabei dürfen sich Firmen zum Beispiel darauf berufen, dass sie aufgrund des so spät herausgegebenen Schreibens des BMF nicht genügend Zeit hatten ihre Software entsprechend umzustellen, dass sie als Einzelunternehmer oder Existenzgründer nicht über die zeitlichen oder finanziellen Ressourcen für eine Umstellung verfügten oder dass zum Beispiel in absehbarer Zeit eine Betriebsaufgabe geplant sei. Es wird empfohlen, die Begründung für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung sehr ausführlich und am besten über einen Steuerberater einzureichen.

Ein entscheidender Vorteil für die Finanzbehörden ist die Vergleichbarkeit: Musste bisher der Vergleich von Firmen derselben Branche mit ähnlichen Rahmenbedingungen aus sehr unterschiedlich strukturierten Bilanzen manuell erstellt werden, werden jetzt die Abschlüsse nach bestimmten Kennziffern gegliedert, so dass ein Vergleich in Sekundenbruchteilen automatisiert erfolgen und eventuell Abweichendes unmittelbar ins Blickfeld gehoben werden kann. Kurz: Es wird sehr viel schwieriger für Firmen, kleinere oder größere Unregelmäßigkeiten vor den Augen des Fiskus zu verbergen.

Und genau darin liegt natürlich auch der Eifer begründet, mit dem die Steuerbehörden die elektronische Bilanz vorantreiben. Auf Seiten der Wirtschaft ist der Enthusiasmus dagegen deutlich gedämpft. Und dies nicht vor allem wegen eventuell geschlossener Steuerschlupflöcher, sondern in erster Linie wegen des enormen Aufwandes an Kosten, Zeit, Abstimmungen mit den Steuerberatern und den notwendigen Schulungen für das Buchführungspersonal. Firmen, die in der kurzen Zeit eine Umstellung ihrer Buchhaltung nicht bewerkstelligen können, werden gegebenenfalls ihre Buchhaltung zeitweilig auslagern müssen, was ebenfalls mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Die Verpflichtung zur eBilanz gilt im übrigen für alle bilanzierenden Unternehmen, unabhängig davon, ob sie zur Bilanz verpflichtet sind oder freiwillig bilanzieren. In elektronischer Form abzugeben seien werden ab für Wirtschaftsjahre ab 2012:

  • die eigentliche Bilanz
  • die GuV
  • die Ergebnisverwendung
  • Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften
  • die Steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • die Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften
  • Steuerliche Modifikationen z.B. bei abweichenden Wirtschaftsjahren

Mit der Einführung der eBilanz wird die „Elektronisierung“ des deutschen Steuerwesens komplettiert. Nachdem über Elster bereits die elektronische Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), die (auch betrieblich bedingte) elektronische Einkommensteuererklärung sowie Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärung erfolgreich eingeführt wurden, werden diese ab 2012 als einzige anerkannte Abgabeform verpflichtend sein. Ebenfalls bereits für 2011 vorgesehen ist die elektronische Abgabe der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Hierfür fehlen jedoch bislang noch definitiven rechtlichen und technischen Vorgaben der Finanzbehörden.

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