Heimbewohner: Steuern sparen 2009
Auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können seit 1.1.2009 höhere Beträge für haushaltsnahe Leistungen absetzen
Auch Bewohner von Altenwohnheimen können in den Genuss der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen für ihre Steuererklärung 2009 kommen. Wie auch für Nicht-Heimbewohner gilt: Abgesetzt werden können jeweils maximal 20% der aufgewendeten Kosten.
Während bei Nicht-Heimbewohnern entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige selbst Arbeitgeber oder aber Auftraggeber für die jeweilige Leistung ist, gibt es für Heimbewohner eine Sonderregelung, die sich auf einen rechtsgültig abgeschlossenen Heimvertrag stützt.
Wichtig ist aber auch, dass die Wohnung des Steuerpflichtigen im Heim eine Haushaltsführung zulässt (also z.B. über ein Bad und eine Küche verfügt) und dass der Steuerpflichtige zu einer eigenständigen Wirtschaftsführung in der Lage ist (also nicht etwa unter gesetzlicher Betreuung steht).
Folgenden Kosten können dann in der privaten Steuererklärung 2009 zum Ansatz gebracht werden:
- Aufwendungen für individuell abgerechnete Versorgungs- und Pflegeleistungen,
- Kosten für Etagendienste,
- Hausmeistertätigkeiten und Reinigungsservices sowie
- für die Gartenpflege und kleinere Reparaturarbeiten.
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise