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Weniger Netto trotz Bürgerentlastung?

Besonders bei Alterteilszeit kann das Bürgerentlastungsgesetz negative Auswirkungen auf das Nettoeinkommen haben

Vermutlich aufgrund mehrerer entrüsteter Nachfragen, ob den Finanzbehörden wohl ein Fehler unterlaufen sei, sah sich das BMF genötigt, darauf hinzuweisen, dass in besonderen Einzelfällen das Bürgentlastungsgesetz zu einer Reduzierung des ausgezahlten Gehaltes führen kann.

Dies sein dann der Fall, wenn für in Altersteilzeit Beschäftigte die Erhöhung der Nettoeinkommen durch bestimmte sozialrechtliche Zuschläge veranlasst sind, die sich mindernd auf die steuerlichen Abzugsbeträge auswirken. Der geschilderte Sachverhalt sei jedoch kein Problem des Bürgerentlastungsgesetzes sondern eines des Sozialrechts.

Der Enttäuschung der betroffenen Steuerzahler dürfte diese Erklärung wenig Abhilfe schaffen: Weniger im Geldbeutel ist weniger, egal wodurch verursacht.

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