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Mehr Steuern zahlen wegen Elterngeld?

Die sogenannte „Kalte Progression“ kann die Entlastung durch den Elternzuschuss erheblich mindern. Was bedeutet das? Und was können Sie dagegen tun?

Sabine und Roland K. sind glücklich: Endlich hat ihre 2-jährige Tochter Elaine das lange erwartete Brüderchen bekommen. Sabine unterbricht ihre Erwerbstätigkeit als Steuerfachangestellte für 8 Monate, beantragt und erhält Elterngeld in Höhe von rund 4.500 Euro. Steuerfrei, wie ihr versichert wurde. Ein Jahr später liegt der Steuerbescheid auf dem Tisch und eine saftige Nachzahlung ist fällig. Was ist geschehen?

Wie in so vielen anderen Fällen sind auch Sabine und Roland Opfer der steuerlichen Progression geworden, weswegen das Elterngeld auch beim Finanzamt immer unter „Progressionsvorbehalt“ steht und ab einer Höhe von 410 Euro pro Jahr in der privaten Steuererklärung angegeben werden muss. Denn obwohl das Elterngeld selbst steuerfrei ist, erhöht es das Einkommen und ließ im diesem Falle die K.’s in eine höhere Progressionsstufe rutschen.

Deswegen: Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, sofort nach Bekanntwerden des zu erwartenden Elterngeldes zu prüfen, ob durch das insgesamt zu versteuernde Einkommen eine höhere Progressionsstufe erreicht wird.

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