Abgabetermin und Fristen für das Finanzamt

Am 31.5. des nächsten Jahres, spätestens am 30.9., muss die Erklärung abgegeben werden.

Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden?

Nach §149 Absatz 2 der Abgabenordnung (Link) müssen Steuererklärungen spätestens 5 Monate nach Ende jeweiligen Finanzjahres beim Finanzamt abgegeben werden, also am 31.5. des nachfolgenden Jahres.

Für abweichende Wirtschaftsjahre (inbesondere der Land- und Forstwirtschaft) muss die Erklärung innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt eingereich werden.

Gesetz: §149 Absatz 2 Abgabenordnung

Wie kann dieser Termin verlängert werden?

Wenn die Erklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein durchgeführt wird, dann verlängert sich der Abgabetermin automatisch bis zum 30.9. des nachfolgenden Jahres.

Alternativ kann schriftlich ein Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, der in der Regel relativ problemlos akzeptiert wird. Damit verlängert sich die Abgabefrist ebenfalls bis zum 30.9.