Mit ‘Steuerbegünstigung’ getaggte Artikel
Am besten und schnellsten lernt der Mensch im Kindesalter, warum sollte man also nicht den Sprösslingen schon im Kindergarten das Erlernen einer Fremdsprache wie Englisch oder Französisch ermöglichen? Die Aufwendungen für die spielerische Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen sind sogar als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig. Zumindest dann wenn die Fremdsprache während der Betreuung in einer Kindertagesstätte vermittelt wird. Das Sächsische Finanzgericht vertritt die Ansicht, dass die frühkindliche Förderung und die Betreuung einheitlich zu betrachten sind.
Der Fall: (mehr …)
Steuererklärung 2017
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