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Mit ‘Rückerstattung’ getaggte Artikel

Ferienjob SteuerpflichtWenn in den Ferien von Schülern oder Studenten eine befristete Arbeit angenommen wird, egal ob als Fahrer, Eisverkäufer oder Kellner muss, für den Arbeitslohn grundsätzlich Steuern gezahlt werden. In den meisten Fällen gibt es die Lohnsteuer aber mit der Einkommensteuererklärung wieder zurück, diese muss aber innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren gemacht werden. (Freiwillige Einkommensteuererklärung)

Individuelle oder pauschale Lohnbesteuerung (mehr …)

Ihr Mieter zahlt nicht? Die Wohnung wurde durch einen Brand beschädigt und kann bis zur vollkommenden Instandsetzung nicht mehr vermietet werden? In diesen Fällen sollten Sie jetzt handeln, denn Sie können vom Finanzamt einen Teil Ihrer gezahlten Grundsteuer zurückfordern. Voraussetzung dazu ist, dass der Ausfall der Einnahmen nicht selbst verschuldet ist. Insbesondere bei Leerstand müssen Sie als Vermieter nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben. Bei Zahlungsausfällen durch den Mieter und bei einem durch „höhere Gewalt“ verursachten Leerstand (z.B. Brand) können Sie einen Teil der Grundsteuer zurück erhalten.
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