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Mit ‘privatfahrzeug’ getaggte Artikel

1% Regelung für alle FahrzeugeDie „Ein-Prozentregelung“ gilt ab sofort für alle privat genutzten Firmenwagen, entschied der BFH

Die Kurzfassung ist: Wer als Unternehmer nicht (zum Beispiel per Fahrtenbuch) nachweisen kann, dass ein Fahrzeug des Unternehmens ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss davon 1 Prozent des Listenpreises plus Sonderausstattung monatlich als privates Einkommen versteuern. (mehr …)

Auch bei einem hochwertigen PKW ist eine umfangreiche Privatnutzung von den Finanzämtern nicht automatisch anzusetzen

Peter M. (Name geändert) verstand die Welt nicht mehr. Um das Fahrzeug zu schonen, wurde sein Firmenfahrzeug, ein Porsche 911, nur von April bis Oktober jeden Jahres zugelassen. Das hinderte aber das Finanzamt nicht daran, von einer ganzjährigen vollumfänglichen Privatnutzung auszugehen. Darüber hinaus konnte Peter M. nachweisen, dass ihm und seiner Ehefrau zusätzlich ein Porsche 928 und ein Volvo Geländewagen als Privatfahrzeuge ganzjährig zur Verfügung standen. Auch hiervon ließ sich das Finanzamt nicht beeindrucken, weswegen Herr M. seine Klage beim Finanzgericht Sachsen-Anhalt einreichte. (mehr …)

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