Mit ‘nachzahlung’ getaggte Artikel
Wenn Sie mehrere Gebrauchsgegenstände über mehrere Jahre mittels der Internet-Plattform „ebay“ verkaufen, kann es sein das Sie einer nachhaltigen, unternehmerischen und damit umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen, was zur Folge hat, dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Der Fall: (mehr …)
Auf höhere Steuernachzahlungen ab Veranlagungsjahr 2010 müssen sich Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III und V entschieden haben, einstellen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hin. Die Begründung dafür ist, dass bei der Steuerklasse fünf ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.
Die Steuerklassen drei und fünf sind bei Ehepaaren sinnvoll, wenn der eine Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoverdienstes erzielt. Mit der Steuerklasse drei werden monatlich weniger Lohnsteuern einbehalten als bei der alternativen Steuerklasse fünf. Richtig sparen lässt sich durch die Wahl dieser Steuerklasse allerdings nicht, denn bei dieser Konstellation ist viel öfter mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Es steht zwar vorab mehr Geld zur Verfügung, dafür wird dann meist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig.
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 wird dieses Problem für diese Steuerpflichtigen verstärkt. (mehr …)
Kirchensteuerstelle fordert Jahrzehnte nach Austritt Steuern nach
Ein Schelm wer Böses dabei denkt: Eine Steuerzahlerin war 1971 aus der Kirche ausgetreten, dies wurde ihr auch ordnungsgemäß bestätigt. Nachdem sie nun jahrzehntelange keine Kirchensteuern mehr gezahlt hatte, erhielt sie 1999 plötzlich ein Schreiben von der Kirchensteuerstelle mit der Frage, warum sie keine Kirchensteuern abführe. In der Behörde lagen keinerlei Unterlagen über den Austritt vor, da diese ja nach 10 Jahren vernichtet werden. Auch die Betroffene selbst hatte die entsprechenden Unterlagen längst entsorgt.
Da sie nun ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnte, musste sie für mehrere Jahre Kirchensteuern nachzahlen. Das entsprechende Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. OVG 9 B 25.5). Da insbesondere die Berliner Landeskirche sich seit einiger Zeit verstärkt auf dieses Urteil stützt und auf dessen Grundlage Kirchensteuern nachfordert, ist es dringend zu empfehlen, die Austrittsbescheinigung für die Kirchensteuer langfristig aufzubewahren.
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