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Mit ‘kinderzulage’ getaggte Artikel

Bundesverfassungsgericht sieht keine Verletzung der Grundrechte

Im konkreten Fall hatte der Sohn eines Vaters im Jahre 2005 4,34 Euro mehr verdient als die damals zulässige Freibetragsgrenze von 7.680 Euro zuließ (seit 1.1.2010: 8.004 Euro). Der abrupte Übergang ohne eine Gleitzone für ist als „Fallbeileffekt“ schon häufig diskutiert worden. (mehr …)

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