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Mit ‘getrennt veranlagung’ getaggte Artikel

Um Ihren ehemaligen Ehepartner eine höhere Steuernachzahlung zu präsentieren, stellte eine Dame einen Antrag auf eine getrennte Veranlagung für die nachträglichen Einkommensteuerbescheide. Auch wenn hier für das Finanzamt sehr viel mehr an Einnahmen, durch höhere Steuernachzahlungen möglich gewesen wäre, ging der Plan der Ex Gattin nicht auf.

Folgendes war passiert: Die im Jahr 2007 von ihrem Ehemann geschiedene Antragsstellerin lebte schon seit Mitte 2005 getrennt. In den Streitjahren 2001 bis 2005 waren beide Arbeitnehmer. Die Einnahmen der beiden unterschieden sich aber gewaltig denn der Ehemann konnte Bruttoarbeitslöhne von ca. 132.500 DM bis 106.800 Euro erzielen, die Ehefrau erzielte jedoch im Jahr 2001 nur einen Bruttoarbeitslohn von 19.500 DM und in den Jahren 2002 bis 2005 nicht mehr als 10.000 Euro. (mehr …)

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