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Zunehmend würden die öffentlichen Kassen durch die Minderung der Steuerschuld bei Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt belastet, stellte der Bundesrechnungshof in einem aktuellen Bericht fest. Das Einkommenssteueraufkommen ist so seit 2008 um rund eine Milliarde Euro geschrumpft, für das Steuer Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium (BMF) die Mindereinnahmen sogar auf über vier Milliarden Euro.

Die Umsetzung und Wirkung dieser Steuervergünstigung wurde nun vom Bundesrechnungshof geprüft, es stellte sich heraus dass diese vielfach nicht ihr Ziel erreiche und unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte auslöse. Eigentlich sollte mit der Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen die Schwarzarbeit reduziert werden, es würden jedoch vielfach Leistungen gefördert die sowieso legal bezogen werden. Dieser Sachverhalt kommt z.B. dann zustande, wenn Hauseigentümer Leistungen vergeben, die sie ihren Mietern nur bei einem entsprechenden Nachweis in Rechnung stellen können. (mehr …)

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